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EJPD: Durchsetzung von Alimentenzahlungen zwischen Schweiz und USA vereinfachen Bundesrat genehmigt das Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika

Bern (ots)

30.06.2004. Das Abkommen mit den Vereinigten Staaten
von Amerika soll die Durchsetzung von Unterhaltsverpflichtungen 
wesentlich erleichtern. Das Abkommen wird im Juli in Washington 
unterzeichnet.
Wenn Unterhaltsforderungen über Landesgrenzen hinweg durchgesetzt 
werden müssen, gibt es für die Unterhaltsberechtigten oder für 
Inkassobehörden oft Probleme, insbesondere wenn in diesem Bereich 
keine Staatsverträge bestehen. Die USA sind bislang keinen 
multilateralen Staatsverträgen beigetreten. Daher sind die 
rechtlichen, praktischen und finanziellen Hürden für die häufig 
finanziell schlecht gestellten Unterhaltsgläubiger in der Schweiz 
hoch.
Das Abkommen bringt im Wesentlichen zwei Erleichterungen: Einerseits 
wird der Zugang von Unterhaltsgläubigern respektive von 
bevorschussenden kommunalen oder kantonalen Behörden zu den 
amerikanischen Gerichten und Behörden bei der Errichtung und 
Durchsetzung von Unterhaltstiteln wesentlich erleichtert. 
Andererseits wird die Schweiz über den Staatsvertrag in das 
amerikanische System der kostenlosen und effizienten 
Vollstreckungshilfe im Alimentenbereich integriert. Die Schweiz 
gewährt den USA im Gegenzug im Wesentlichen die Leistungen, die sie 
im Rahmen des UNO-Rechtshilfeübereinkommens über die Geltendmachung 
von Unterhaltsansprüchen im Ausland bereits rund 60 Mitgliedstaaten 
erbringt.
Weitere Auskünfte:
Alexander Markus, Bundesamt für Justiz, Tel. 031  322 41 75

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