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EJPD: Polizeikooperations- und Rückübernahmeabkommen mit Slowenien unterzeichnet

Bern (ots)

27.07.2004. Bundesrat Christoph Blocher hat heute in
Bern den slowenischen Innenminister Rado Bohinc zu einem offiziellen 
Treffen empfangen. Dabei haben die beiden Minister ein 
Polizeikooperations- sowie ein Rückübernahmeabkommen zwischen den 
beiden Staaten unterzeichnet.
Das Treffen zwischen Bundesrat Christoph Blocher und dem 
slowenischen Innenminister Rado Bohinc fand in sehr 
freundschaftlicher Atmosphäre statt. Die beiden Alpenländer pflegen 
seit Jahren gute Beziehungen. Schwerpunkt der Gespräche waren 
Migrationsfragen und die Polizeizusammenarbeit. Um in diesen beiden 
Bereichen künftig noch besser zusammenarbeiten zu können, 
unterzeichneten die beiden Minister ein Rückübernahme- und ein 
Polizeikooperationsabkommen sowie ein Protokoll zur Entsendung von 
Polizeiattachés. Der Bundesrat hatte den Abkommen am 23. Juni 2004 
zugestimmt.
Bilaterale Polizeizusammenarbeit vertiefen
Das Polizeikooperationsabkommen und das Protokoll zur Entsendung von 
Polizeiattachés bilden die rechtliche Basis, um die bestehende 
Zusammenarbeit in den Bereichen polizeilicher Informationsaustausch, 
Koordination, Training und Ausbildung sowie Polizeiattachés zu 
konsolidieren sowie punktuell weiter zu verbessern. Seitens der 
Schweiz bestehen zurzeit noch wenige bilaterale Abkommen zur 
Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen 
Polizeibehörden. Die Schweiz hat einzig mit Deutschland, Österreich 
und dem Fürstentum Liechtenstein, Frankreich, Italien und Ungarn 
entsprechende Abkommen unterzeichnet. In Anbetracht dieser 
Ausgangslage ist das EJPD bestrebt, in den nächsten Jahren die 
bilaterale Polizeizusammenarbeit prioritär mit den Ländern Ost- und 
Südosteuropas durch die Verhandlung und Implementierung von 
Kooperationsabkommen zu vertiefen. Das Abkommen mit Slowenien 
entspricht dieser Zielsetzung. Zusätzlich soll das Protokoll zur 
Entsendung eines Polizeiattachés die Arbeit der Schweizer Justiz- 
und Polizeibehörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden 
Kriminalität vereinfachen. Heute verfügt die Schweiz über ein Netz 
von sieben Polizeiattachés in sechs Ländern. Es ist vorgesehen, den 
in Rom stationierten Attaché bei Bedarf auch in Slowenien 
einzusetzen.
Slowenien als wichtiges Transitland
Das unterzeichnete Rückübernahmeabkommen beinhaltet die formlose 
Rückübernahme eigener Staatsangehöriger. Drittstaatsangehörige 
werden formlos übernommen, wenn bewiesen wird, dass sie sich 
vorgängig in einem Vertragsstaat aufgehalten haben oder durchgereist 
sind. Ebenso wurde die Rückübernahme in Fällen der Staatenlosigkeit 
festgelegt. Im Weiteren wird der Transit durch die Vertragsstaaten 
bei Rückführungen von Personen mit unbefugtem Aufenthalt geregelt. 
Das Vertragsergebnis entspricht europäischem Standard.
Mit der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 und der zukünftigen 
Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommen auf die 
Beitrittsländer ist die Schweiz bestrebt, vertiefte Gespräche mit 
jenen Staaten aufzunehmen, mit welchen bisher keine 
Rückübernahmeabkommen bestehen. Zu diesen gehörte bisher auch 
Slowenien.
Weitere Auskünfte:
Livio Zanolari, stv. Informationschef EJPD, Tel. 031 322 40 90

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