Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Integrierte Jugendliche erleichtert einbürgern Volksabstimmung über zwei Einbürgerungsvorlagen am 26. September 2004
Bern (ots)
23.8.2004. Das Schweizer Bürgerrecht ist wegen der direkten Demokratie mit weltweit einzigartigen Rechten verbunden. Deshalb werde auch bei der erleichterten Einbürgerung für Jugendliche genau geprüft, ob die Kandidaten alle Voraussetzungen erfüllen, sagte Bundesrat Christoph Blocher am Montag vor den Medien. Die Berner Regierungsrätin Dora Andres betonte, es sei an der Zeit, dass für jugendliche Einbürgerungskandidaten in der ganzen Schweiz die selben Regeln gälten.
Bundesrat Christoph Blocher erläuterte vor den Medien die Gründe, weshalb Bundesrat und Parlament die Einbürgerung für ausländische Jugendliche der zweiten Generation erleichtern wollen und weshalb die dritte Ausländergeneration das Bürgerrecht durch Geburt erwerben soll. Über beide Vorlagen wird am 26. September 2004 abgestimmt.
Ein erleichtertes Verfahren für Jugendliche der zweiten Generation wurde an der Urne bereits zweimal abgelehnt: 1983 sagten 55 Prozent Nein, vor allem wegen der ebenfalls vorgesehenen Erleichterungen für anerkannte Flüchtlinge. 1994 sagten zwar 53 Prozent Ja, doch die Mehrheit der Kantone war dagegen. Seither haben über die Hälfte der Kantone von sich aus Einbürgerungserleichterungen für Jugendliche eingeführt. Der Bund wolle dies nun auf eidgenössischer Ebene nachvollziehen und für die ganze Schweiz einheitliche Bedingungen schaffen, sagte Bundesrat Blocher.
Zusätzlich zu früheren Vorlagen schlagen Bundesrat und Parlament am 26. September eine Neuerung für die dritte Ausländergeneration vor. Unter der Voraussetzung, dass mindestens ein Elternteil in der Schweiz aufgewachsen ist (mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit), erhalten diese Kinder das Schweizer Bürgerrecht bei Geburt. Vorbehalten bleibt das Vetorecht der Eltern.
Wird die vorgeschlagene Revision des Einbürgerungsrechts angenommen, rechnet der Bund mit jährlich bis zu 10'000 zusätzlichen Einbürgerungen. Dazu kommen bis zu 5000 Geburten der dritten Ausländergeneration. Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz rund 37'000 Personen eingebürgert.
Die Berner Regierungsrätin Dora Andres (FDP) berichtete über die guten Erfahrungen, die der Kanton Bern mit seinen Einbürgerungserleichterungen für ausländische Jugendliche gemacht habe. Jedes Jahr würden auf diese Weise rund 500 Jugendliche eingebürgert. Störend sei allerdings, dass jeder Kanton andere Regeln kenne. "Es kann ja nicht sein", sagte Regierungsrätin Andres, "dass sich die Jugend von Kanton zu Kanton in der Integrationsfähigkeit unterscheidet." Sie plädierte deshalb für klare Vorgaben des Bundes: "Es ist an der Zeit, das Verfahren und die Voraussetzungen in der ganzen Schweiz einheitlich zu regeln."
Eduard Gnesa, Direktor des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES), betonte, dass nur gut integrierte und hier aufgewachsene Jugendliche ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen könnten. Kriminelle würden nicht eingebürgert. Dieser Grundsatz gelte abgesehen von Bagatelldelikten auch für jugendliche Delinquenten. Das IMES werde dies in einem Kreisschreiben an die Kantone diesen Sommer noch einmal klar machen.
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