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EJPD: Teilrevision des Asylgesetzes Bundesrat beschliesst Ergänzungs- und Änderungsanträge für den Zweitrat

Bern (ots)

25.08.04. Der Bundesrat hat am Mittwoch von der
Auswertung der informellen Konsultation zu den verschiedenen 
Ergänzungs- und Änderungsanträgen im Bereich der Zwangsmassnahmen 
und der Beschleunigung von Asylverfahren sowie den Massnahmen im 
sozialpolitischen und finanzrelevanten Bereich Kenntnis genommen und 
hat beschlossen, diese der Staatspolitischen Kommission des 
Ständerates zu unterbreiten.
Die im Rahmen der informellen Konsultation unterbreiteten Vorschläge 
wurden von den Kantonen mehrheitlich begrüsst. Insbesondere die 
Zwangsmassnahmen sind bei den Kantonen auf breite Zustimmung 
gestossen. Kritisch äusserten sich die Kantone zur kurzen 
Konsultationsfrist und zu den finanziellen und sozialpolitischen 
Auswirkungen. Bedenken haben die Kantone bezüglich der finanziellen 
Folgen für die Kantone beim Übergang auf die Nothilfe und in Bezug 
auf die Regelung der humanitären Hilfe bzw. vorläufigen Aufnahme. 
Nur fünf Kantone, die Hilfswerke, das UNHCR sowie die SP und die 
Grünen äusserten sich gegenüber den Ergänzungs- und 
Änderungsanträgen grundsätzlich ablehnend. Die FDP und die CVP 
hiessen die Vorschläge teilweise gut, machten aber in einigen 
Punkten Vorbehalte geltend. Die SVP heisst die Massnahmen gut, 
wünscht jedoch noch weitergehende Massnahmen.
Ergänzungs- und Änderungsanträge im Asylbereich
Den im Rahmen der Konsultation geäusserten Bedenken wurde so weit 
wie möglich Rechnung getragen, ohne die Stossrichtung zu ändern. 
Folgende Ergänzungs- und Änderungsanträge sollen dem Ständerat 
unterbreitet werden:
Im Bereich der Zwangsmassnahmen
•	Die Verlängerung der Maximaldauer der Ausschaffungshaft
•	Die Ausdehnung des Anwendungsbreichs der Ein- und 
Ausgrenzung
•	Die Einführung der kurzfristigen Festhaltung
Im Bereich der Beschleunigung von Asylverfahren
•	Die Änderung des Nichteintretenstatbestandes bei Papierlosen
•	Die Einführung von Gebühren im Wiedererwägungsverfahren vor 
dem BFF
•	Die Erweiterung der Datenbekanntgabe im Rahmen des Weg- und 
Ausweisungsvollzugs
•	Massnahmen zur Beschleunigung von Beschwerdeverfahren
Im Bereich sozialpolitischer und finanzrelevanter Massnahmen
•	Die Gewährung von Nothilfe statt Sozialhilfe für alle 
Personen mit einem negativen Asylentscheid
Alle diese Massnahmen tragen den dringenden Anliegen der Kantone 
sowie der Bevölkerung Rechnung, sind verfassungs- und 
völkerrechtskonform und werden bei Bund und Kantonen zu 
umfangreichen finanziellen Einsparungen führen, ohne dass das 
Grundanliegen der Asylpolitik – nämlich die Aufnahme von Verfolgten 
– tangiert wird. Hingegen ist eine verbesserte Situation dahingehend 
zu erwarten, dass die Schweiz für Ausländer, die um Asyl nachsuchen, 
obwohl keine Asylgründe vorliegen, keine zu hohe Attraktivität mehr 
aufweist.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, 031 325 93 50
MEDIENROHSTOFF
Nach einer Aussprache mit einer Grosszahl der Kantone über die 
bestehenden Probleme im Asylbereich, insbesondere beim Vollzug der 
Wegweisung abgewiesener Asylsuchender, hat der Vorsteher des 
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) den 
Bundesrat und die Öffentlichkeit über mögliche Ergänzungs- und 
Änderungsanträge für weitere Massnahmen im Asylbereich informiert. 
Über diese Anträge wurde im Monat Juli eine informelle Konsultation 
durchgeführt.
Den im Rahmen der Konsultation geäusserten Bedenken wurde so weit 
wie möglich Rechnung getragen, ohne die Stossrichtung und die 
Zielsetzung zu ändern. Der Bundesrat hat beschlossen, der 
Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) im Rahmen der 
Teilrevision des Asylgesetzes folgende Ergänzungs- und 
Änderungsanträge zu unterbreiten.
Zwangsmassnahmen
Die Maximaldauer der Ausschaffungshaft soll von heute 9 Monaten auf 
18 Monate verlängert werden. Für Minderjährige zwischen 15 und 18 
Jahren beträgt die Haftdauer höchstens zwölf Monate.
Die Anordnung von Ein- und Ausgrenzung ist nach geltender Rechtslage 
nur dann möglich, wenn ein Verstoss oder eine Gefährdung der 
öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegt (Art. 13e ANAG). Bei 
Personen, die einen rechtskräftigen Weg- oder Ausweisungsentscheid 
haben und welche die Frist zur Ausreise unbenutzt haben verstreichen 
lassen, sind die Voraussetzungen für die Anordnung von Ein- und 
Ausgrenzungen oft nicht erfüllt. Der Anwendungsbereich der Ein- und 
Ausgrenzung soll entsprechend erweitert werden.
Die Einführung einer kurzfristigen Festhaltung, insbesondere für die 
Zuführung von Asylsuchenden zu Identitäts- und 
Nationalitätsabklärungen bzw. für die Vorführung zu diplomatischen 
Vertretungen, soll auf Stufe Bundesrecht geregelt werden.
Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung
Die Papierabgabe soll durch Ergänzung des 
Nichteintretenstatbestandes bei Papierlosen verbessert werden, indem 
u. a. höhere Anforderungen an die Vollzugstauglichkeit der 
abzugebenden Papiere und an den Beweismassstab gestellt werden. 
Beispielsweise sollen Dokumente wie Geburtsurkunden oder 
Fahrausweise nicht mehr ausreichen, damit auf das Asylgesuch 
materiell eingetreten wird, da solche Dokumente nicht für die 
Rückreise genügen und leicht gefälscht werden können. Liegen jedoch 
entschuldbare Gründe für die Nichtabgabe der Papiere vor oder kann 
die Flüchtlingseigenschaft bereits auf Grund der Anhörung 
festgestellt werden oder ergibt sich, dass zusätzliche Abklärungen 
zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft notwendig sind, so soll 
das Gesuch materiell behandelt werden.
Bei Wiedererwägungsgesuchen vor dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) 
soll neu eine Verfahrensgebühr erhoben werden können.
Durch die Erweiterung der Datenbekanntgabe mit Angaben über 
strafrechtliche Verfahren in der Schweiz im Rahmen des Vollzugs von 
Aus- und Wegweisungen soll die Rückkehrmöglichkeit von abgewiesenen 
Asylsuchenden verbessert werden. Diese Erweiterung sieht vor, dass 
den ausländischen Behörden für den Vollzug einer Wegweisung Angaben 
über strafrechtliche Verfahren gemacht werden können,wenn dies im 
konkreten Fall zur Abwicklung der Rückübernahme und zur Wahrung der 
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Heimatstaat erforderlich ist. 
Durch eine Datenbekanntgabe darf die betroffene Person jedoch nicht 
gefährdet werden.
Auch sind Massnahmen zur Beschleunigung der Behandlung von 
Beschwerden bei der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) 
vorgesehen: So sollen bei offensichtlich begründeten oder 
unbegründeten Asylgesuchen neu anstelle des Dreiergremiums zwei 
Richter entscheiden. Dabei ist Einstimmigkeit erforderlich. Sind 
sich die beiden Richter nicht einig, so kommt die ordentliche 
Besetzung zum Zug, d. h. es muss ein dritter Richter beigezogen 
werden.
Zurzeit kann nur bei offensichtlich unbegründeten Beschwerden auf 
den Schriftenwechsel verzichtet werden. In allen anderen Verfahren 
ist er zwingend durchzuführen. Wird die Durchführung des 
Schriftenwechsels nur fakultativ vorgesehen, können künftig auch 
andere Beschwerden – z. B. offensichtlich begründete Beschwerden - 
schneller erledigt werden. Der Verzicht auf den Schriftenwechsel 
soll insbesondere dann möglich sein, wenn die Aktenlage keine Fragen 
offen lässt und aufgrund der Akten ein Entscheid gefällt werden 
kann.
Sozialpolitische und finanzrelevante Massnahmen
Der seit dem 1. April 2004 geltende Sozialhilfestopp soll neu nicht 
nur auf Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid 
sondern auf alle materiellen negativen Asylentscheide ausgedehnt 
werden. Dies gilt nur für neue Gesuche, welche nach Inkrafttreten 
der Gesetzesänderungen über die zusätzlichen Massnahmen eingereicht 
werden. Für frühere Fälle ist eine Übergangsregelung vorgesehen.
Schlussfolgerungen
Die Ergänzungs- und Änderungsanträge erhöhen den Handlungsspielraum 
der Behörden, um die verfügten Wegweisungen einfacher und 
effizienter vollziehen zu können (Zwangsmassnahmen). Ähnliche 
Massnahmen, die zum Teil über diese Vorschläge hinausgehen, wurden 
auch in anderen europäischen Staaten (z.B. Deutschland, Niederlande 
und Dänemark) eingeführt und erwiesen sich als durchaus 
wirkungsvoll. Die Ergänzungs- und Änderungsanträge (insb. der 
Übergang von der Sozialhilfe zur Nothilfe und der angepasste 
Nichteintretenstatbestand) werden die Attraktivität der Schweiz als 
Asylland verringern, so dass mit weniger Asylsuchenden, die des 
Schutzes unseres Landes nicht wirklich bedürfen, zu rechnen ist. Für 
verfolgte Personen steht die Schweiz weiterhin offen. Sie haben von 
diesen Massnahmen nichts zu befürchten. Durch die kürzere 
Anwesenheitsdauer von Asylsuchenden (z.B. infolge der vorgesehenen 
Verfahrensbeschleunigung) und dem zu erwartenden Rückgang der 
Asylgesuchszahlen werden sich auch die Sozial- und Nothilfekosten 
verringern, was zu erheblichen Einsparungen führen wird. Flüchtlinge 
sind von den zusätzlichen Massnahmen nicht betroffen und erhalten 
weiterhin den notwendigen Schutz der Schweiz. Nicht zuletzt wird mit 
den Ergänzungs- und Änderungsanträgen den ernst zu nehmenden 
Anliegen der Kantone Rechnung getragen und sich die Stimmung auch in 
der Bevölkerung zum Thema Asyl merklich verbessern.
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Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, 031 325 93 50

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