Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Bundesrat für Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Länder Botschaft verabschiedet Verhandlungsergebnis mit EU in Vernehmlassung mehrheitlich positiv beurteilt
Bern (ots)
1. Oktober 2004. Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Länder genehmigt und zu Handen des eidgenössischen Parlamentes verabschiedet. Zudem hat er den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis genommen. Darin äusserte sich eine breite Mehrheit positiv zum erzielten Verhandlungsergebnis mit der EU.
In der Vernehmlassung wird die schrittweise und kontrollierte Öffnung des Arbeitsmarktes mehrheitlich als grosse Chance für die Schweiz bezeichnet. Positiv gewürdigt wird auch die Möglichkeit, die bisherigen Beschränkungen - wie den Vorrang inländischer Arbeitskräfte, die Kontrolle der Löhne und die Kontingentierung der Arbeitsbewilligungen - für die osteuropäischen Länder bis im Jahre 2011 weiterführen zu können. Die Schweiz hat ein Übergangsregime ausgehandelt, das gleichwertig ist mit jenem, welches die EU gegenüber den Beitrittsländern vorsieht.
Alle Kantone sowie die meisten Parteien, Verbände und Organisationen weisen auf die wichtige wirtschaftliche Bedeutung der Ausdehnung des Abkommens hin und betonen, dass damit die bisherigen bilateralen Verträge mit der EU gesichert würden. Für die Unternehmen eröffnet sich ein erweiterter Arbeitsmarkt, welcher sich positiv auf den Wirtschaftsstandort Schweiz auswirken wird. Abgelehnt wird das Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und den Schweizer Demokraten (SD). Diese sind der Meinung, dass die Öffnung gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten zu rasch komme und man zuerst weitere Erfahrungen mit den bisherigen Mitgliedstaaten sammeln müsse. Der genaue Zeitpunkt der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls durch die Schweiz und die EU ist noch nicht festgelegt; dies dürfte im Laufe des Oktobers der Fall sein.
National- und Ständerat werden die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens beide in der Wintersession 2004 beraten. Der Bundesbeschluss zur Genehmigung des Zusatzprotokolls wird dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Weitere Auskünfte:
Dieter Grossen, stv. Direktor Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES), Tel. 031 323 51 18
Martin Hirsbrunner, Leiter Fachbereich Freizügigkeitsabkommen, Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES), Tel. 031 322 27 53