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EJPD: Parallelimporte von patentierten Produkten: Neuer Bericht des Bundesrates

Bern (ots)

03.12.04. In Beantwortung des Postulats (03.3423) der
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat 
der Bundesrat einen neuen Bericht zur Frage der Erschöpfung im 
Patentrecht verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss, dass es zum 
heutigen Zeitpunkt nicht angezeigt ist, in Verhandlungen mit der 
Europäischen Union (EU) über die Anwendung der bilateralen 
regionalen Erschöpfung im Patentrecht einzutreten. Der Bundesrat 
empfiehlt, im Patentrecht die nationale Erschöpfung beizubehalten 
und gleichzeitig die Frage des Mehrfachschutzes im Bundesgesetz über 
die Erfindungspatente, das gegenwärtig revidiert wird, zu regeln.
Die WAK-N hatte den Bundesrat beauftragt, nach Abschluss der 
bilateralen Verhandlungen II die Aufnahme von Verhandlungen im 
Rahmen des existierenden Freihandelsabkommens EU-Schweiz zu prüfen, 
mit dem Ziel, die gegenseitige regionale Erschöpfung für patentierte 
Produkte einzuführen. Ausserdem war die Zweckmässigkeit von 
Verhandlungen im Bereich der administrierten Preise von 
Pharmaprodukten zu prüfen. Im Bericht werden gleichzeitig zwei 
weitere Postulate zum selben Thema (Postulat Strahm 04.3164 und 
Postulat Sommaruga 04.3197 vom 19. März 2004) beantwortet. Der 
Übergang von der nationalen zur regionalen Erschöpfung im 
Patentrecht mit der EU hätte in wirtschaftlicher Hinsicht zwar 
positive, jedoch begrenzte Wirkung. Basierend auf eine 
volkswirtschaftliche Studie aus dem Jahr 2002 würde der 
Systemwechsel maximal eine Zunahme des Bruttoinlandproduktes von 0,0 
auf 0,1%, bewirken, was dem Übergang zur internationalen Erschöpfung 
entspräche. Da die regionale Erschöpfung sich auf die EU-Mitglieder 
beschränkt, würde die positive Wirkung wohl geringer ausfallen.
Im Falle von Verhandlungen mit der EU über eine Ausdehnung der 
regionalen Erschöpfung der Patente auf die Schweiz, stünde im 
Marken- und Urheberrecht der Übergang von der heute geltenden 
internationalen zur regionalen Erschöpfung zur Diskussion, was für 
die Konsumentinnen und Konsumenten ein Rückschritt bedeuten würde. 
Ausserdem wäre der Acquis communautaire im Immaterialgüterrecht und 
anderen horizontalen Politikbereichen zu übernehmen. Dies würde 
grundsätzliche institutionelle Fragen aufwerfen, insbesondere jene 
nach der Gerichtszuständigkeit.
Die Möglichkeit der nach Produkten unterschiedlichen Regelung der 
Erschöpfung (z.B. Parallelimporte von patentierten Haushaltgeräten 
zulassen, aber Parallelimporte von patentierten Arzneimitteln 
verbieten) ist in den Augen des Bundesrates keine gangbare Lösung. 
Der Bundesrat empfiehlt deshalb, die nationale Erschöpfung der 
Patente beizubehalten und gleichzeitig die Frage des 
Mehrfachschutzes im Bundesgesetz über die Erfindungspatente, das 
gegenwärtig revidiert wird, zu regeln. Damit können Missbräuche im 
Patentbereich bekämpft und die internationale Erschöpfung im Marken- 
und Urheberrecht beibehalten werden.
Weitere Auskünfte:
Felix Addor, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, 
Tel. 031 322 48 02
Daniel Kraus, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, 
Tel. 031 322 48 58

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