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EJPD: Auskunft zu einfachen rechtlichen Fragen für Angehörige der Flutwellenopfer

Bern (ots)

12.01.2005. Die Dienstleistungen des EDA für die
Flutwellenopfer in Südostasien werden erweitert. Das Bundesamt für 
Justiz des EJPD stellt in Zusammenarbeit mit dem EDA den Angehörigen 
der Flutwellenopfer eine Auskunftsstelle zur Beantwortung einfacher 
rechtlicher Fragen zur Verfügung. Entsprechende Auskünfte können von 
morgen Donnerstag den 13. Januar 2005 ab 8 Uhr beim Bundesamt für 
Justiz erfragt werden. Die Fragen sind telefonisch an die Hotline 
des EDA (031 / 325 33 33) oder schriftlich an die E-Mail- Adresse  
info@bj.admin.ch zu richten.
Die Angehörigen der Flutwellenopfer in Südostasien haben nicht nur 
viel menschliches Leid erfahren, sondern sind auch mit rechtlichen 
Fragen, insbesondere im Bereich des Privatrechts, konfrontiert. Das 
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat deshalb eine 
zusätzliche Auskunftsstelle geschaffen. Juristinnen und Juristen des 
Bundesamtes für Justiz erteilen am Telefon oder schriftlich über die 
E-mail-Adresse  info@bj.admin.ch Auskünfte zu einfachen rechtlichen 
Fragen. Auf der Website des EJPD www.ejpd.admin.ch werden zudem 
Grundinformationen für Interessierte zur Verfügung stehen.
Weitere Auskünfte:
Livio Zanolari, Pressesprecher EJPD, Tel. 079 206 20 72

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