Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Schweiz will die Zusammenarbeit mit Europol verstärken Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern (ots)
26.01.2005. Der Bundesrat will die Polizeizusammenarbeit mit Europa zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus verstärken. Er hat dazu am Mittwoch die Botschaft zum Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) verabschiedet.
Die internationale Polizeikooperation der Schweiz steht bisher auf zwei Pfeilern: die bilaterale Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten und die globale Zusammenarbeit mit Interpol. Die neue multilaterale Polizeikooperation in Europa soll ein dritter Pfeiler bilden. Ein wichtiger Bestandteil dieses dritten Pfeilers ist die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol). Das Kooperations-Abkommen zwischen der Schweiz und Europol wurde im September 2004 unterzeichnet. Der Bundesrat hat heute die Botschaft dazu verabschiedet. Das Abkommen soll in der Sommersession dem Parlament unterbreitet werden.
Acht Deliktsbereiche
Europol unterstützt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bei der Verhütung und Bekämpfung der international organisierten Kriminalität. Die Organisation mit Sitz in Den Haag (NL) ist zuständig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine kriminelle Organisationsstruktur vorliegen und zwei oder mehr Mitgliedstaaten der EU betroffen sind.
Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Europol bezieht sich auf acht Deliktsbereiche: Terrorismus, illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, Menschenhandel, Menschenschmuggel (Schlepperwesen), illegaler Drogenhandel, Motorfahrzeugkriminalität, Geldfälschung und Fälschung sonstiger Zahlungsmittel sowie Geldwäscherei, sofern diese mit den vorgenannten Delikten in Zusammenhang steht.
Das Abkommen ermöglicht der Schweiz und Europol, strategische und operative Informationen zu übermitteln, Expertenwissen auszutauschen, an Ausbildungsaktivitäten teilzunehmen und sich bei konkreten Ermittlungen zu beraten und zu unterstützen. Im Hinblick auf eine optimale Zusammenarbeit können zudem Polizeiverbindungsbeamte stationiert werden.
Datenschutz gewährleistet
Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einem wirkungsvollen Datenschutz enthält das Abkommen zahlreiche datenschutzrechtliche Vorschriften. Diese gewährleisten die Einhaltung des verfassungsmässigen Schutzes der Privatsphäre.
Weitere Auskünfte: Marco Gamma, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 324 34 47