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EJPD: Schweiz will die Zusammenarbeit mit Europol verstärken Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern (ots)

26.01.2005. Der Bundesrat will die
Polizeizusammenarbeit mit Europa zur Bekämpfung der organisierten 
Kriminalität und des internationalen Terrorismus verstärken. Er hat 
dazu am Mittwoch die Botschaft zum Kooperationsabkommen zwischen der 
Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) verabschiedet.
Die internationale Polizeikooperation der Schweiz steht bisher auf 
zwei Pfeilern: die bilaterale Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten und 
die globale Zusammenarbeit mit Interpol. Die neue multilaterale 
Polizeikooperation in Europa soll ein dritter Pfeiler bilden. Ein 
wichtiger Bestandteil dieses dritten Pfeilers ist die Zusammenarbeit 
mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol). Das Kooperations-Abkommen 
zwischen der Schweiz und Europol wurde im September 2004 
unterzeichnet. Der Bundesrat hat heute die Botschaft dazu 
verabschiedet. Das Abkommen soll in der Sommersession dem Parlament 
unterbreitet werden.
Acht Deliktsbereiche
Europol unterstützt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) 
bei der Verhütung und Bekämpfung der international organisierten 
Kriminalität. Die Organisation mit Sitz in Den Haag (NL) ist 
zuständig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine kriminelle 
Organisationsstruktur vorliegen und zwei oder mehr Mitgliedstaaten 
der EU betroffen sind.
Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Europol bezieht sich auf 
acht Deliktsbereiche: Terrorismus, illegaler Handel mit nuklearen 
und radioaktiven Substanzen, Menschenhandel, Menschenschmuggel 
(Schlepperwesen), illegaler Drogenhandel, Motorfahrzeugkriminalität, 
Geldfälschung und Fälschung sonstiger Zahlungsmittel sowie 
Geldwäscherei, sofern diese mit den vorgenannten Delikten in 
Zusammenhang steht.
Das Abkommen ermöglicht der Schweiz und Europol, strategische und 
operative Informationen zu übermitteln, Expertenwissen 
auszutauschen, an Ausbildungsaktivitäten teilzunehmen und sich bei 
konkreten Ermittlungen zu beraten und zu unterstützen. Im Hinblick 
auf eine optimale Zusammenarbeit können zudem 
Polizeiverbindungsbeamte stationiert werden.
Datenschutz gewährleistet
Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einem wirkungsvollen 
Datenschutz enthält das Abkommen zahlreiche datenschutzrechtliche 
Vorschriften. Diese gewährleisten die Einhaltung des 
verfassungsmässigen Schutzes der Privatsphäre.
Weitere Auskünfte:
Marco Gamma, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 324 34 47

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