Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Terroristische Delikte "entpolitisieren" Bundesrat verabschiedet Botschaft betreffend das Protokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus
Bern (ots)
02.02.2005. Terroristen sollen sich nicht auf den politischen Charakter ihrer Straftaten berufen können, um sich der Auslieferung zu entziehen und die Gewährung der Rechtshilfe zu verhindern. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft betreffend das Protokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet. Das Protokoll erweitert die Liste der terroristischen, nicht als "politisch" geltenden Delikte, um den Terrorismus wirksamer bekämpfen zu können.
Das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus aus dem Jahr 1977 verbessert die internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von Terroranschlägen. Es trägt dazu bei, dass die Schweiz nicht als Drehscheibe für terroristische Aktivitäten missbraucht werden kann. Das Übereinkommen und das Protokoll wollen verhindern, dass die Urheber terroristischer Handlungen der Verfolgung und Bestrafung entgehen. Beide Instrumente fördern die Auslieferung und die Rechtshilfe, die besonders wirksame Mittel sind, um dieses Ziel zu erreichen. Da die meisten Konventionen und Verträge über internationale Zusammenarbeit in Strafsachen für Straftaten mit politischem Charakter eine Zusammenarbeit ausschliessen, listen das Übereinkommen und das Protokoll eine Reihe terroristischer Handlungen auf, die nicht als politische Straftaten gelten sollen.
Den Terrorismus wirksamer bekämpfen
Das Protokoll aktualisiert das Übereinkommen und erhöht dessen Wirksamkeit. Es verstärkt die Bekämpfung des Terrorismus insbesondere durch die "Entpolitisierung" einer Reihe von Straftaten. Damit soll das Risiko gemindert werden, dass terroristische Handlungen als politische Straftaten beurteilt werden und dadurch eine Auslieferung oder die Gewährung der Rechtshilfe verunmöglicht werden. Mit dem Inkrafttreten des Protokolls werden insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Bombenanschlägen und der Finanzierung des Terrorismus, Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und gegen den physischen Schutz von Kernmaterial nicht mehr als politische Straftaten gelten.
Das Protokoll gewährleistet den Schutz der Menschenrechte und der Grundrechte. Die Schweiz wird daher nicht zur Zusammenarbeit verpflichtet sein, wenn sie ernsthaft annehmen muss, dass ein Auslieferungs- oder Rechtshilfeersuchen gestellt worden ist, um eine Person wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrer politischen Anschauungen zu verfolgen oder zu bestrafen. Ebenso besteht keine Pflicht zur Auslieferung, wenn der gesuchten Person die Folter oder Todesstrafe drohen.
Weitere Auskünfte:
Mario-Michel Affentranger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 42