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Zusammenlegung der Ausländer- und der Flüchtlingskommission wird geprüft

Bern (ots)

28.April 2005. Der Bundesrat hat zur Kenntnis
genommen, dass Bundesrat Christoph Blocher eine allfällige Fusion 
der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) und der 
Eidgenössischen Kommission für Flüchtlingsfragen (EKF) prüft. Im 
Rahmen eines Projekts werden die Vor- und Nachteile und die nötigen 
Rahmenbedingungen einer Zusammenlegung der beiden 
ausserparlamentarischen Kommissionen erarbeitet. Die Kommissionen 
bestehen heute aus insgesamt 52 Mitgliedern.
Bundesrat Christoph Blocher ist überzeugt, dass die Probleme im 
Ausländer- und im Asylbereich unter einer gesamtheitlichen 
Betrachtung angegangen werden müssen. Dies war einer der Hauptgründe 
für die Zusammenlegung des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration 
und Auswanderung (IMES) und des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) 
zum Bundesamt für Migration (BFM) Anfangs dieses Jahres.
Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung des 
Departmentsvorstehers notwendig, auch die Fusion der zwei 
Kommissionen zu überprüfen. Deshalb hat Bundesrat Christoph Blocher 
den BFM-Direktor Eduard Gnesa beauftragt abzuklären, welche Vor- und 
Nachteile eine Zusammenlegung mit sich bringt und zu welchen 
Bedingungen eine Fusion der beiden Kommissionen sinnvoll erscheint. 
Die Kommissionspräsidenten, Alt-National- und Regierungsrat Francis 
Matthey (EKA) und der Thurgauer Regierungsrat Roland Eberle (EKF), 
nehmen neben Direktor Eduard Gnesa Einsitz im Projektausschuss.
Nach Vorliegen der Ergebnisse der Projektarbeiten wird der Bundesrat 
voraussichtlich im Herbst 2005 darüber entscheiden.
Die Aufgaben beider Kommissionen
Die Eidgenössische Ausländerkommission wurde 1970 als 
Expertenkommission des Bundesrates für Ausländer- und 
Integrationsfragen gegründet. Im Bereich der Integration betreut sie 
namentlich das Integrationsförderungsprogramm des Bundes. Die 
Eidgenössische Kommission für Flüchtlingsfragen ist beratende 
Kommission des Bundesrates für alle Fragen im Bereich des 
Flüchtlingsschutzes. Das Sekretariat beider Kommissionen ist 
administrativ dem Bundesamt für Migration angegliedert. Beiden 
Kommissionen gehören zusammen mehr als 50 Personen an.
Weitere Auskünfte: 
Livio Zanolari, Informationsdienst GS EJPD 031 322 40 90

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