Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Partnerschaftsgesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft Vielfältige Vorbereitungen erforderlich
Bern (ots)
05.06.2005. Das Partnerschaftsgesetz ist am Sonntag in der Volksabstimmung angenommen worden. Bevor gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen können, müssen allerdings noch verschiedene Erlasse des Bundes und der Kantone revidiert, Datenbanken angepasst und das Zivilstandspersonal geschult werden. Das Partnerschaftsgesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Der Bundesrat wird im Rahmen einer Revision der Zivilstandsverordnung die notwendigen Ausführungsbestimmungen zum Partnerschaftsgesetz (namentlich die Einzelheiten der Eintragung der Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt) verabschieden. Auch in den Kantonen müssen verschiedene Erlasse revidiert werden. Um das Partnerschaftsgesetz umsetzen zu können, müssen ferner die Datenbank für das Zivilstandswesen sowie insbesondere die Datenbanken der Steuerbehörden und der Einwohnerkontrollen entsprechend angepasst werden. Schliesslich müssen die Zivilstandbeamtinnen und beamten geschult und mit der Beurkundung des neuen Zivilstandes vertraut gemacht werden.
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