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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Schengen/Dublin: Bund und Kantone wollen eng zusammenarbeiten Bundesrat genehmigt Vereinbarung mit den Kantonen

Bern (ots)

22.6.2005. Die Kantone werden frühzeitig und umfassend
in die Weiterentwicklung von Schengen/Dublin einbezogen. Dies wird 
durch die Entsendung eines Beobachters ins Eidg. Justiz- und 
Polizeidepartement (EJPD) sichergestellt. Der Bundesrat hat am 
Mittwoch eine entsprechende Vereinbarung mit der Konferenz der 
Kantonsregierungen (KdK) genehmigt.
Die Kantone sind aufgrund ihrer Polizeihoheit von Schengen stark 
betroffen. Um eine optimale Mitwirkung der Kantone an der 
Zusammenarbeit von Schengen/Dublin zu ermöglichen, sollen sie in die 
Abläufe zwischen Bund und EU institutionell eingebunden werden sowie 
einen raschen und unkomplizierten Zugang zu allen relevanten 
Informationen erhalten. Zu diesem Zweck entsendet die KdK einen 
Beobachter ins EJPD, der innerhalb der Bundesverwaltung an den 
Sitzungen über die Weiterentwicklung von Schengen/Dublin teilnimmt. 
Diese Person nimmt zudem in Brüssel als Mitglied der schweizerischen 
Delegation an den Sitzungen der Arbeitsgruppen in der EU teil, 
soweit Themen behandelt werden, die Zuständigkeiten oder wesentliche 
Interessen der Kantone berühren.
Weitere Auskünfte:
Monique Jametti Greiner, Vizedirektorin im Bundesamt für Justiz, 
Tel. 031 / 322 41 34

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