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Punktueller Reformbedarf des Scheidungsrechts Bundesrat veröffentlicht Bericht über Umfrage bei Fachleuten

Bern (ots)

01.07.2005. Eine umfassende Revision des
Scheidungsrechts ist nicht erforderlich, es besteht aber punktueller 
Reformbedarf. Dies geht aus dem Bericht über eine Umfrage zum 
Scheidungsrecht hervor, den der Bundesrat am Mittwoch veröffentlicht 
hat.
Die befragten Fachleute sprechen sich für Änderungen bei der 
einverständlichen Scheidung, beim Vorsorgeausgleich und bei Fragen, 
welche die Kinder anbelangen aus:
Eine klare Mehrheit der Fachleute wünscht eine Revision des 
Verfahrens der einverständlichen Scheidung. Die zweimonatige 
Bedenkfrist wird als Leerlauf empfunden.
Der Vorsorgeausgleich in der 2. Säule wird mehrheitlich als eher 
zufrieden stellend beurteilt. Allerdings gilt es Lücken zu 
schliessen und Bereinigungen vorzunehmen.
Schliesslich soll im Zusammenhang mit den Kinderbelangen 
insbesondere abgeklärt werden, wie Urteile zum Besuchsrecht 
vollstreckt werden können, wenn der obhutsberechtigte Elternteil 
Widerstand gegen das Besuchsrechts des anderen Elternteils leistet. 
An der aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses durchgeführten 
Umfrage haben 950 Richter und Richterinnen, Anwälte und Anwältinnen 
sowie Mediatoren und Mediatorinnen teilgenommen.
Der Bundesrat ist bereit, den aufgezeigten Reformbedarf vertieft 
zu prüfen und dem Parlament die erforderlichen Reformvorschläge zu 
unterbreiten –sofern das Parlament, gestützt auf hängige Vorstösse, 
nicht selber tätig werden will.
Weitere Auskünfte: Hermann Schmid, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 
322 40 87

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  • 29.06.2005 – 12:00

    Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Aufsicht der Bundesanwaltschaft

    Bern (ots) - 29.06.2005. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll nach dem Willen des Bundesrates künftig nur mehr von einer Behörde, dem EJPD, ausgeübt werden. Damit wird die Wirksamkeit der Aufsicht verbessert. Der Bundesrat hat heute das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, die erforderlichen Gesetzesänderungen bis ...