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Enge Zusammenarbeit bei der Festlegung der Richterstellen am Bundesgericht

Treffen zwischen Bundesrat Christoph Blocher und Parlamentariern
Bern (ots), 18.08.2005. Die Präsidenten der für die Belange des 
Bundesgerichts zuständigen Parlamentskommissionen haben am 
Donnerstag auf Einladung von Bundesrat Christoph Blocher das weitere 
Vorgehen bei der Festlegung der Anzahl Richter und Richterinnen des 
Bundesgerichts besprochen. Sie sind übereingekommen, dass die 
Grundlagen für die Richterstellenverordnung in enger Zusammenarbeit 
zwischen dem Parlament, dem Bundesgericht und dem Justiz- und 
Polizeidepartement erarbeitet werden sollen.
Die Federführung soll beim Parlament liegen, das die Oberaufsicht 
über das Bundesgericht hat und letztlich auch für den Erlass der 
Richterstellenverordnung und die Verabschiedung des Gerichtsbudgets 
zuständig ist. Die Organisation des Bundesgerichts betrifft Fragen, 
mit denen sich verschiedene Kommissionen zu befassen haben 
(Geschäftsprüfungskommissionen, Rechtskommissionen, 
Finanzkommissionen, Gerichtskommission). Das Eidgenössische Justiz- 
und Polizeidepartement wird deshalb die Koordinationskonferenz des 
Parlaments ersuchen, eine Kommission für die Leitung der Arbeiten zu 
bezeichnen.
Weitere Auskünfte:
Christoph Auer, Bundesamt für Justiz, Tel. 078/743 81 93

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