Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts Bundesrat setzt gesetzliche Grundlagen auf 1. Oktober 2005 in Kraft
Bern (ots)
27.09.2005. Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts auf den 1. Oktober 2005 in Kraft gesetzt. Es schafft die gesetzlichen Grundlagen, damit das Parlament in der Herbstsession die Richter und Richterinnen sowie eine provisorische, fünfköpfige Gerichtsleitung wählen kann. Dieses Gremium wird das juristische und administrative Personal anstellen sowie die Gerichtsreglemente verabschieden.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Planung wird das Bundesverwaltungsgericht seine Tätigkeit im Jahr 2007 aufnehmen. Damit wird der verfassungsrechtliche Auftrag der Justizreform umgesetzt. Die Bürger und Bürgerinnen erhalten das Recht, in praktisch allen Rechtsstreitigkeiten an ein unabhängiges Gericht zu gelangen (sog. Rechtsweggarantie). Das neue Gericht wird Beschwerden gegen Verfügungen der Bundesverwaltung beurteilen und hat hauptsächlich drei Funktionen:
Im Bundesverwaltungsgericht werden die eidgenössischen Rekurskommissionen zusammengefasst. Diese bilden bereits heute richterliche Vorinstanzen des Bundesgerichts oder fällen - wie die Asylrekurskommission - als Gerichtsbehörden letztinstanzliche Entscheide.
Das Bundesverwaltungsgericht schliesst in jenen Bereichen der Verwaltungsrechtspflege des Bundes eine Lücke, wo heute noch keine richterliche Vorinstanz des Bundesgerichts besteht. Die Departemente, autonomen Anstalten und nicht richterlichen Kommissionen des Bundes treffen jährlich durchschnittlich rund 3000 Verfügungen, die nicht bei einer eidgenössischen Rekurskommission anfechtbar sind.
Mit der Schaffung des Bundesverwaltungsgericht wird die allgemeine Rechtsweggarantie für jene Bereiche des Bundesverwaltungsrechts verwirklicht, wo heute der Bundesrat oder ein Departement endgültig entscheiden. In diesen Verwaltungsbereichen können Entscheide künftig durch das Bundesverwaltungsgericht überprüft werden. Das Bundesverwaltungsgericht wird während der ersten Jahre in einem Provisorium im Raum Bern untergebracht sein. Frühestens im Jahr 2010 wird das Bundesverwaltungsgericht in den Neubau auf dem Gelände "Chrüzacker" in St. Gallen ziehen.
Weitere Auskünfte:
Esther Tophinke, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 36