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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts Bundesrat setzt gesetzliche Grundlagen auf 1. Oktober 2005 in Kraft

Bern (ots)

27.09.2005. Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über
den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts auf den 1. Oktober 2005 in 
Kraft gesetzt. Es schafft die gesetzlichen Grundlagen, damit das 
Parlament in der Herbstsession die Richter und Richterinnen sowie 
eine provisorische, fünfköpfige Gerichtsleitung wählen kann. Dieses 
Gremium wird das juristische und administrative Personal anstellen 
sowie die Gerichtsreglemente verabschieden.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Planung wird das 
Bundesverwaltungsgericht seine Tätigkeit im Jahr 2007 aufnehmen. 
Damit wird der verfassungsrechtliche Auftrag der Justizreform 
umgesetzt. Die Bürger und Bürgerinnen erhalten das Recht, in 
praktisch allen Rechtsstreitigkeiten an ein unabhängiges Gericht zu 
gelangen (sog. Rechtsweggarantie). Das neue Gericht wird Beschwerden 
gegen Verfügungen der Bundesverwaltung beurteilen und hat 
hauptsächlich drei Funktionen:
• Im Bundesverwaltungsgericht werden die eidgenössischen 
Rekurskommissionen zusammengefasst. Diese bilden bereits heute 
richterliche Vorinstanzen des Bundesgerichts oder fällen - wie die 
Asylrekurskommission - als Gerichtsbehörden letztinstanzliche 
Entscheide.
• Das Bundesverwaltungsgericht schliesst in jenen Bereichen der 
Verwaltungsrechtspflege des Bundes eine Lücke, wo heute noch keine 
richterliche Vorinstanz des Bundesgerichts besteht. Die 
Departemente, autonomen Anstalten und nicht richterlichen 
Kommissionen des Bundes treffen jährlich durchschnittlich rund 3000 
Verfügungen, die nicht bei einer eidgenössischen Rekurskommission 
anfechtbar sind.
• Mit der Schaffung des Bundesverwaltungsgericht wird die 
allgemeine Rechtsweggarantie für jene Bereiche des 
Bundesverwaltungsrechts verwirklicht, wo heute der Bundesrat oder 
ein Departement endgültig entscheiden. In diesen 
Verwaltungsbereichen können Entscheide künftig durch das 
Bundesverwaltungsgericht überprüft werden. Das 
Bundesverwaltungsgericht wird während der ersten Jahre in einem 
Provisorium im Raum Bern untergebracht sein. Frühestens im Jahr 2010 
wird das Bundesverwaltungsgericht in den Neubau auf dem Gelände 
"Chrüzacker" in St. Gallen ziehen.
Weitere Auskünfte:
Esther Tophinke, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 36

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