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Sitz des Bundesstrafgerichts in Bellinzona Redimensioniertes Projekt bringt Einsparungen von 20 Millionen

Bern (ots)

30.09.2005. Der Bundesrat hat an seiner heutigen
Sitzung das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement 
beauftragt, die nötigen Schritte für das weitere Vorgehen betreffend 
definitive Unterbringung des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona 
einzuleiten. Aufgrund der Auslastungsprognose haben Bund und Kanton 
Tessin die Situation analysiert und sich auf eine den Bedürfnissen 
angepasste Lösung geeinigt. Die neue Ausgangslage führt dazu, dass 
das Projekt anstelle von ursprünglich 45 Millionen Franken noch 25 
Millionen kosten wird.
Eine Überprüfung der Auslastungsprognose hat ergeben, dass die 
Geschäftslast des Bundesstrafgerichts in den kommenden Jahren 
weniger stark ansteigen wird, als ursprünglich angenommen. Aufgrund 
der neuen Ausgangslage und des dazu ermittelten Arbeitsaufwands ist 
davon auszugehen, dass sich die Zahl der Arbeitsplätze von heute 31 
auf etwa 60 Personen erhöhen wird. Dies entspricht einer Reduktion 
von einem Drittel gegenüber der ursprünglichen Annahme.
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundes, des 
Bundesstrafgerichts und des Kantons Tessin war zudem beauftragt, 
verschiedene Vorschläge für eine bedarfsgerechte Unterbringung zu 
erarbeiten. Das ursprüngliche Projekt sah vor, dass zwei bestehende 
Gebäude in Bellinzona für 45 Millionen Franken von Bund und Kanton 
Tessin gemeinsam umgebaut werden. Neu wird lediglich eines der 
Gebäude benötigt. Dieser Umbau soll 25 Millionen Franken kosten. Der 
Verteilschlüssel der Kosten bleibt gleich: 57 % für den Bund, 43 % 
übernimmt der Kanton. Dies soll nun in einer Vereinbarung zwischen 
dem Bund und dem Kanton Tessin festgehalten werden.
Weitere Auskünfte:
Livio Zanolari, Informationsdienst EJPD, Tel. 031 / 322 40 90

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