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Die organisierte Kriminalität global bekämpfen Bundesrat verabschiedet Botschaft zu UNO-Übereinkommen und Zusatzprotokollen

Bern (ots)

26.10.2005. Der Bundesrat will einen Beitrag zur
globalen Bekämpfung der organisierten Kriminalität leisten. Zu 
diesem Zweck beabsichtigt er, dem UNO-Übereinkommen gegen 
grenzüberschreitende organisierte Kriminalität beizutreten und die 
beiden Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel 
zu ratifizieren. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Botschaft 
verabschiedet.
Das UNO-Übereinkommen und die Zusatzprotokolle verkörpern eine 
wichtige Weiterentwicklung des internationalen Strafrechts und 
bilden einen Meilenstein in der internationalen Zusammenarbeit gegen 
grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Erstmals werden 
Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des 
Menschenhandels und des Menschenschmuggels in einer Konvention 
weltweit geregelt.
Einen Mindeststandard schaffen
Die Schaffung eines Mindeststandards von Vorschriften und 
Massnahmen bildet eine wesentliche Voraussetzung, um die 
internationale Zusammenarbeit zu verstärken. Die Vertragsstaaten 
des Übereinkommens verpflichten sich, die Beteiligung an einer 
kriminellen Organisation sowie die Geldwäscherei für strafbar zu 
erklären. Sie müssen zudem prüfen, ob die aktive und passive 
Korruption von ausländischen Amtsträgern bestraft werden soll. 
Weiter sollen juristische Personen strafrechtlich, zivilrechtlich 
oder administrativ belangt werden können. Schliesslich ist die 
Einziehung von deliktisch erlangten Vermögenswerten 
sicherzustellen.
Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel
Das Zusatzprotokoll gegen den Menschenhandel befasst sich mit dem 
Kampf gegen den Handel mit Menschen zum Zweck der Ausbeutung. Seine 
besondere Aufmerksamkeit richtet es dabei auf Frauen und Kinder. Die 
Ausbeutung kann sexueller oder anderer Art sein (Arbeitskraft, 
Entnahme von Organen). Wichtigste Inhalte des Protokolls sind die 
Strafbarkeit des Handels, Prävention, Opferschutz und Zusammenarbeit 
unter den Vertragsstaaten. Das Zusatzprotokoll gegen 
Menschenschmuggel enthält namentlich die Verpflichtung, den 
illegalen und ausbeuterischen grenzüberschreitenden Schmuggel von 
Migrantinnen und Migranten sowie die Herstellung oder Beschaffung 
von gefälschten Dokumenten unter Strafe stellen.
Neue Strafnorm des Menschenhandels
Das geltende schweizerische Recht genügt weitgehend den Ansprüchen 
des Übereinkommens und der beiden Zusatzprotokolle. Eine Ausnahme 
bildet einzig die geltende Strafnorm des Menschenhandels. Die 
Revision dieser Strafnorm erfolgt allerdings bereits im Zusammenhang 
mit der Ratifikation des Fakultativprotokolls zur UNO- 
Kinderrechtskonvention. Die vorgesehene neue Bestimmung stellt den 
Handel mit Menschen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sowie zum 
Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und zum Zweck der Entnahme 
eines Körperorgans unter Strafe.
Im Interesse der Schweiz
Die Ziele des Übereinkommens und der beiden Zusatzprotokolle decken 
sich mit den Anliegen der Schweiz. Es liegt auch in ihrem Interesse, 
dass die nationalen Standards – insbesondere bei der Bekämpfung der 
Geldwäscherei und Korruption – auch von anderen Staaten respektiert 
werden. Die Schweiz hat zudem aufgrund ihres Finanzplatzes eine 
besondere Verantwortung, die grenzüberschreitende organisierte 
Kriminalität wirksam zu bekämpfen und ihr vorzubeugen. In der 
Vernehmlassung hat sich denn auch die überwiegende Mehrheit dafür 
ausgesprochen, der neuen Konvention beizutreten.
Weitere Auskünfte:
Anita Marfurt, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 324 93 28

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