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Private Sicherheitsfirmen: eine Standortbestimmung Bundesrat sieht Handlungsbedarf

Bern (ots)

05.12.2005. Angesichts zunehmender Aktivitäten
privater Sicherheitsfirmen hält der Bundesrat eine stärkere 
Harmonisierung der kantonalen Regelungen für nötig. Zudem könnte die 
Schweiz aufgrund ihrer humanitären Tradition einen sinnvollen 
Beitrag zur Bekräftigung bzw. Präzisierung internationaler 
Vorschriften namentlich im humanitären Völkerrecht leisten. Dies 
hält der Bundesrat in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht 
über private Sicherheits- und Militärfirmen fest.
In diesem auf verschiedene parlamentarische Vorstösse zurückgehenden 
Bericht unterstreicht der Bundesrat, dass das Gewaltmonopol ein 
Kernelement des modernen Staates ist. Der Delegation staatlicher 
Sicherheitsaufgaben an Private sind daher enge Grenzen gesetzt. Auch 
wenn zahlreiche private Sicherheitsunternehmen seriös und 
professionell arbeiten, kann dieser rasch expandierende Sektor auch 
dubiose Firmen oder Personen anziehen. Zudem stellen sich Probleme 
der Legitimation und der Transparenz gegenüber der Bevölkerung, die 
nicht immer zwischen staatlichen Ordnungskräften und Angestellten 
privater Sicherheitsfirmen unterscheiden kann.
Voraussetzungen für Bundesaufträge festlegen
Im Bereich des Bundes spielt die Delegation staatlicher Aufgaben an 
private Sicherheitsunternehmen eine eher untergeordnete Rolle. Deren 
Dienstleistungen beschränken sich auf den Schutz von Gebäuden und 
anderen Einrichtungen, den Empfangsdienst und die Eingangskontrolle 
bei Bundesbauten sowie den Transport- und Personenschutz. Dennoch 
ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob die Voraussetzungen, welche 
private Sicherheitsunternehmen zur Erlangung eines Bundesauftrages 
erfüllen müssen, in allgemeiner Weise geregelt werden sollten.
Gute Zusammenarbeit zwischen staatlichen Organen und Privaten
Häufiger als der Bund delegieren die Kantone und Gemeinden 
staatliche Aufgaben an Private. Zahlreiche private 
Sicherheitsunternehmen erfüllen traditionelle Kontrollaufgaben für 
Private oder die öffentliche Hand (z.B. Objektbewachung oder - 
überwachung, Eingangskontrollen bei Grossanlässen). Vielerorts 
arbeiten staatliche Organe und private Unternehmen bei der 
Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gut zusammen. 
Allerdings können Probleme entstehen, wenn Privatpersonen von 
Angestellten privater Sicherheitsunternehmen kontrolliert werden, 
ohne dass deren Kompetenzen und Eingriffsbefugnisse genügend klar 
festgelegt sind.
Kantone sind bereits tätig geworden
Für die Aufsicht über die privaten Sicherheitsunternehmen sind die 
Kantone zuständig. Der Bundesrat erachtet einheitlichere kantonale 
Regelungen als wünschenswert. Da überregional oder international 
bedeutsame Grossanlässe eine immer wichtigere Rolle spielen und 
Sicherheitsdispositive aufgrund universeller Bedrohungsszenarien 
vernetzter und grossräumiger angelegt werden müssen. Ebenso scheint 
es dem Bundesrat notwendig, dass alle Kantone Minimalstandards für 
die Zulassung beziehungsweise Kontrolle privater 
Sicherheitsunternehmen einführen, um Probleme mit unprofessionellen 
oder unseriösen Anbietern zu vermeiden. Er lädt deshalb die Kantone 
ein, ihre Vorschriften stärker zu harmonisieren. Schritte in dieser 
Richtung sind mit dem Abschluss des Konkordats der Westschweizer 
Kantone und mit der Erarbeitung der Musterbestimmungen der Konferenz 
der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) bereits 
unternommen worden.
Vereinzelt sind private Sicherheitsfirmen von der Schweiz aus in 
ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätig. Der Bundesrat ist 
deshalb bereit zu prüfen, ob solche Unternehmen einer Bewilligungs- 
oder Registrierungspflicht unterstellt werden sollen.
Internationale Initiative
Nach Ansicht des Bundesrates genügen nationale Regelungen allein 
nicht. Die Staaten müssen vielmehr auch gemeinsame internationale 
Standards für private Sicherheits- und Militärunternehmen 
entwickeln. Aufgrund ihrer humanitären Tradition könnte die Schweiz 
in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz 
(IKRK) den Anstoss zu einer internationalen Initiative geben. Das 
Ziel einer solchen Initiative bestünde darin, den 
zwischenstaatlichen Dialog zu fördern, auf eine verstärkte 
Respektierung des internationalen Rechts hinzuwirken sowie nationale 
und internationale Regelungsmodelle zu erforschen. Erste Schritte in 
dieser Hinsicht sind bereits unternommen worden, und im nächsten 
Jahr ist eine Konferenz von Regierungsexperten zu diesem Thema 
geplant.
Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Luzius Mader, Bundesamt für Justiz, Tel. 031/322 41 02

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