Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Private Sicherheitsfirmen: eine Standortbestimmung Bundesrat sieht Handlungsbedarf
Bern (ots)
05.12.2005. Angesichts zunehmender Aktivitäten privater Sicherheitsfirmen hält der Bundesrat eine stärkere Harmonisierung der kantonalen Regelungen für nötig. Zudem könnte die Schweiz aufgrund ihrer humanitären Tradition einen sinnvollen Beitrag zur Bekräftigung bzw. Präzisierung internationaler Vorschriften namentlich im humanitären Völkerrecht leisten. Dies hält der Bundesrat in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht über private Sicherheits- und Militärfirmen fest.
In diesem auf verschiedene parlamentarische Vorstösse zurückgehenden Bericht unterstreicht der Bundesrat, dass das Gewaltmonopol ein Kernelement des modernen Staates ist. Der Delegation staatlicher Sicherheitsaufgaben an Private sind daher enge Grenzen gesetzt. Auch wenn zahlreiche private Sicherheitsunternehmen seriös und professionell arbeiten, kann dieser rasch expandierende Sektor auch dubiose Firmen oder Personen anziehen. Zudem stellen sich Probleme der Legitimation und der Transparenz gegenüber der Bevölkerung, die nicht immer zwischen staatlichen Ordnungskräften und Angestellten privater Sicherheitsfirmen unterscheiden kann.
Voraussetzungen für Bundesaufträge festlegen
Im Bereich des Bundes spielt die Delegation staatlicher Aufgaben an private Sicherheitsunternehmen eine eher untergeordnete Rolle. Deren Dienstleistungen beschränken sich auf den Schutz von Gebäuden und anderen Einrichtungen, den Empfangsdienst und die Eingangskontrolle bei Bundesbauten sowie den Transport- und Personenschutz. Dennoch ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob die Voraussetzungen, welche private Sicherheitsunternehmen zur Erlangung eines Bundesauftrages erfüllen müssen, in allgemeiner Weise geregelt werden sollten.
Gute Zusammenarbeit zwischen staatlichen Organen und Privaten
Häufiger als der Bund delegieren die Kantone und Gemeinden staatliche Aufgaben an Private. Zahlreiche private Sicherheitsunternehmen erfüllen traditionelle Kontrollaufgaben für Private oder die öffentliche Hand (z.B. Objektbewachung oder - überwachung, Eingangskontrollen bei Grossanlässen). Vielerorts arbeiten staatliche Organe und private Unternehmen bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gut zusammen. Allerdings können Probleme entstehen, wenn Privatpersonen von Angestellten privater Sicherheitsunternehmen kontrolliert werden, ohne dass deren Kompetenzen und Eingriffsbefugnisse genügend klar festgelegt sind.
Kantone sind bereits tätig geworden
Für die Aufsicht über die privaten Sicherheitsunternehmen sind die Kantone zuständig. Der Bundesrat erachtet einheitlichere kantonale Regelungen als wünschenswert. Da überregional oder international bedeutsame Grossanlässe eine immer wichtigere Rolle spielen und Sicherheitsdispositive aufgrund universeller Bedrohungsszenarien vernetzter und grossräumiger angelegt werden müssen. Ebenso scheint es dem Bundesrat notwendig, dass alle Kantone Minimalstandards für die Zulassung beziehungsweise Kontrolle privater Sicherheitsunternehmen einführen, um Probleme mit unprofessionellen oder unseriösen Anbietern zu vermeiden. Er lädt deshalb die Kantone ein, ihre Vorschriften stärker zu harmonisieren. Schritte in dieser Richtung sind mit dem Abschluss des Konkordats der Westschweizer Kantone und mit der Erarbeitung der Musterbestimmungen der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) bereits unternommen worden.
Vereinzelt sind private Sicherheitsfirmen von der Schweiz aus in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätig. Der Bundesrat ist deshalb bereit zu prüfen, ob solche Unternehmen einer Bewilligungs- oder Registrierungspflicht unterstellt werden sollen.
Internationale Initiative
Nach Ansicht des Bundesrates genügen nationale Regelungen allein nicht. Die Staaten müssen vielmehr auch gemeinsame internationale Standards für private Sicherheits- und Militärunternehmen entwickeln. Aufgrund ihrer humanitären Tradition könnte die Schweiz in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) den Anstoss zu einer internationalen Initiative geben. Das Ziel einer solchen Initiative bestünde darin, den zwischenstaatlichen Dialog zu fördern, auf eine verstärkte Respektierung des internationalen Rechts hinzuwirken sowie nationale und internationale Regelungsmodelle zu erforschen. Erste Schritte in dieser Hinsicht sind bereits unternommen worden, und im nächsten Jahr ist eine Konferenz von Regierungsexperten zu diesem Thema geplant.
Weitere Auskünfte: Vizedirektor Luzius Mader, Bundesamt für Justiz, Tel. 031/322 41 02