Eidg. Departement des Innern (EDI)
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) empfiehlt einen Ausbau der Kompetenzen der Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR)
(ots)In ihrem dritten Länderbericht über die Schweiz fordert die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarats die Schweiz zu grösseren Anstrengungen in der Rassismusbekämpfung auf. Die EKR begrüsst den ECRI-Länderbericht und wünscht sich eine vermehrte Beachtung der im Bericht aufgeworfenen Kritikpunkte. Politikerinnen und Politiker, aber auch Behörden und Firmen sind aufgerufen, den dritten ECRI-Länderbericht über die Schweiz zur Kenntnis zu nehmen und ihr Handeln danach auszurichten. Der Empfehlung von ECRI entsprechend fordert die EKR einen Ausbau ihrer Kompetenzen.
Die Länderberichte des Europarats stellen einen fortlaufenden Dialog mit den Mitgliedländern dar und haben ein dauerhaftes Engagement gegen Rassismus zum Ziel. In ihrem dritten Länderbericht fordert die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) die Schweizer Behörden unter anderem auf, die Kompetenzen der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) zur Untersuchung und Behandlung individueller Beschwerden wegen Diskriminierungen auszubauen. ECRI weist darauf hin, dass weiterhin ein Bedarf an wirksamen Sensibilisierungsprogrammen und Beratungsstellen für Opfer von Rassismus besteht. Der dritte ECRI-Länderbericht spricht von einem verhärteten politischen Klima, das zur Zeit in der Schweiz herrsche. Im Asyl- und Ausländerbereich oder gegenüber Fahrenden sei oft vorschnell von Missbräuchen die Rede, wenn die Betroffenen die ihnen zustehenden Rechtsmittel beanspruchten. Dies begünstige die grossenteils indifferente Haltung breiter Bevölkerungsschichten gegenüber den Anliegen der in der Schweiz lebenden Minderheiten. ECRI teilt die Kritik der EKR an den Konsequenzen des dualen Zulassungssystems - bestehend aus dem Freizügigkeitsabkommen für EU-Angehörige und dem Ausländergesetz für alle übrigen Zugewanderten mit je unterschiedlich gewährten Rechten. Gemäss ECRI mangelt es noch immer an einer gesetzlichen Grundlage für ein allgemeines Diskriminierungsverbot, aufgrund dessen rassendiskriminierende Vorfälle im zivilrechtlichen Bereich - analog zur Antirassismus-Strafnorm - geahndet werden können. Das Fehlen einer solchen Gesetzesgrundlage wirke sich besonders gravierend im Wohnungswesen oder in der Arbeitswelt aus. Ausserdem empfiehlt ECRI, bei polizeilichen Personenkontrollen mehr Gewicht auf eine faire und gleiche Behandlung aller Personen zu legen. Wie ECRI ist auch die EKR der Meinung, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf bestehe.
EIDG. KOMMISSION GEGEN RASSISMUS (EKR) Für Informationen an die Medien: Doris Angst Yilmaz, Leiterin des Sekretariats Tel. 031 324 12 83 E-mail: doris.angst@gs-edi.admin.ch