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Bundesrat unterzeichnet WHO-Rahmenkonvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

(ots)

Der Bundesrat hat beschlossen, das multilaterale Übereinkommen zur Tabakprävention der WHO zu unterzeichnen. Das Abkommen verlangt von den beitretenden Staaten verbindliche Massnahmen zur Tabakprävention und wird von einer grossen Mehrheit der WHO-Mitgliedstaaten getragen. Für die in den kommenden Jahren dem Parlament vorzuschlagende Ratifikation durch die Schweiz müssen einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden.

Die WHO-Rahmenkonvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs 
'Framework Convention on Tobacco Control' (FCTC) enthält die 
Grundsätze, die in den nächsten Jahren weltweit für den Umgang mit 
Tabak und Tabakwaren gelten sollen. Das Angebot und die Nachfrage 
von Tabakprodukten sollen durch verschiedene, auf wissenschaftlichen 
Erkenntnissen abgestützte Massnahmen zugunsten einer besseren 
Gesundheit weltweit gesteuert werden. Die Konvention ist der erste 
rechtlich verbindliche multilaterale Staatsvertrag in der Geschichte 
der WHO. Sie wird in Kraft treten, sobald 40 Staaten die Konvention 
ratifiziert haben.
Das FCTC verpflichtet die Mitgliedstaaten insbesondere zu folgenden 
Vorkehrungen: * Schmuggel: Massnahmen, um den Zigarettenschmuggel, 
das illegale Herstellen und die Fälschung von Tabakprodukten zu 
eliminieren sind zu ergreifen. * Werbung: Einschränkungen der 
Tabakwerbung und des Tabaksponsorings sind in der Gesetzgebung 
vorzusehen. * Produktdeklaration: Warnhinweise sind auf allen 
Tabakprodukten anzubringen. * Schutz vor Passivrauchen: Wirksame 
Massnahmen zum Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz, in 
geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einrichtungen 
und Plätzen sind anzuordnen.
Weltweit wurde bis anhin die Konvention von 135 Staaten und der EU 
unterzeichnet sowie von 21 Staaten (z.B. Neuseeland, Norwegen und 
Ungarn, Stand: 22.6.04) ratifiziert. Schweizer Botschafter Jenö 
Staehelin wird die Unterzeichnung im Namen des Bundesrates am 25. 
Juni 2004 am UNO-Sitz in New York vornehmen.
Mit der Unterzeichnung der Rahmenkonvention drückt der Bundesrat 
seinen politischen Willen aus, das Vorhaben der WHO auch in der 
Schweiz umzusetzen. Für die Ratifikation werden einige gesetzliche 
Anpassungen notwendig sein. Gemäss Legislaturplanung 2003-2007 ist 
vorgesehen, eine Ratifikationsbotschaft zu erarbeiten, die in der 
Legislaturperiode 2003-2007 in die Vernehmlassung geschickt werden 
soll.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Philippe Vallat, Leiter Nationales Programm zur 
Tabakprävention 2001-2005, Bundesamt für Gesundheit, Telefon 031 322 
95 05
Links
WHO FCTC: www.who.int/tobacco/areas/framework/en/ 
Legislaturplanung 2003-2007: www.admin.ch/ch/d/cf/index.html

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