Eidg. Departement des Innern (EDI)
Bundesrat will das WHO Protokoll "Wasser und Gesundheit ratifizieren
(ots)An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zum WHO Protokoll "Wasser und Gesundheit" Stellung genommen und sich im Sinne von Art. 73 der Bundesverfassung zur nachhaltigen Entwicklung für seine Ratifizierung ausgesprochen. Damit signalisiert er seine Solidarität mit den 120 Millionen Einwohnern jener Regionen Europas, deren Trinkwasser von unzureichender Qualität ist. Diese Haltung steht im Einklang mit der internationalen Umweltpolitik des Bundesrates, in deren Rahmen die Erarbeitung von internationalen Gewässerschutzvorschriften zu den Prioritäten gehört.
Das WHO Protokoll " Wasser und Gesundheit " ist ein internationales, gesamteuropäisches Instrument zur Verhütung, Bekämpfung und Verringerung von durch Wasser übertragenen Krankheiten. Sein Geltungsbereich umfasst u.a. alle Gewässer, die für den Konsum, zu Erholungszwecken (Baden), für die Aquakultur und die Landwirtschaft genutzt werden, sowie den Kreislauf von Abwasser. Damit soll zum einen den Bedürfnissen der Menschen entsprochen und zum andern die Umwelt geschützt werden. Das Protokoll bezieht sich auf die gesamte europäische Region der Organisation der Vereinten Nationen (CEE/UNO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und wurde bis heute von 13 Staaten ratifiziert. Es handelt sich um ein neuartiges Instrument, das keine technischen Normen festlegt. Vielmehr sollen die ratifizierenden Staaten nationale Ziele erarbeiten und ein Konzept für die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen für die Wasserbewirtschaftung zuständigen Behörden entwickeln.
Die Ratifizierung des Protokolls ist für die Schweiz mit zusätzlichen Aufgaben verbunden, unter anderem für die Festlegung einer langfristig ausgerichteten Politik zur Bewirtschaftung des Trinkwassers. Für die Umsetzung wird ein Projekt auf Bundesebene nötig sein, das beispielsweise die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden regelt. Auf Bundes- und Kantonsebene würden ausserdem nationale und lokale Ziele zum Schutz der Wasserressourcen und zur Prävention von durch Wasser übertragenen Krankheiten definiert.
Die Ausnahmesituation der Schweiz als "Wasserschloss" Europas" bringt Verpflichtungen gegenüber den Nachbarländern mit sich: Jede Beeinträchtigung der Wasserqualität in der Schweiz kann zu Problemen mit der Wasserversorgung in den angrenzenden Ländern führen. Diese Tatsache ist entscheidend für die Haltung des Bundesrates.
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Auskunft: Bundesamt für Gesundheit Leiter Direktionsbereich Verbraucherschutz, Roland Charrière Tel 031 322 95 05
Weitere Informationen: www.trinkwasser.ch www.euro.who/int/document/wsn/watprot/index.htmlwww.apug.ch www.buwal.ch