Eidg. Departement des Innern (EDI)
Zuständigkeit für die Jugendförderung liegt neu ab 1. Januar 2005 im Bundesamt für Sozialversicherung
(ots)Der Dienst für Jugendfragen und das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) werden auf den 1. Januar 2005 vom Bundesamt für Kultur (BAK) ins Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) transferiert. Damit soll aus der im BSV angesiedelten Zentralstelle für Familienfragen ein Kompetenzzentrum für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik entstehen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungen angepasst.
Innerhalb des EDI sind heute die Zuständigkeiten für kinder-, jugend- und familienpolitische Themen auf mehrere Ämter verteilt. Mit der Bündelung der Zuständigkeiten sollen nun die Koordination verbessert, die administrativen Abläufe optimiert sowie die Ansprechbarkeit gegen aussen verbessert werden.
Die Erweiterung des Aufgabengebietes der Zentralstelle für Familienfragen um die Jugendpolitik ermöglicht auch eine bessere Abstimmung der kinder-, jugend- und familienpolitischen Bereiche sowie mit den Kantonen und den NGO.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Tel 031 / 322 91 47 Jost Herzog, Leiter der Zentralstelle für Familienfragen Bundesamt für Sozialversicherung
Die Zentralstelle für Familienfragen im BSV ist zuständig für die Familienpolitik (Familienzulagen, Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, Familienberichterstattung, Sekretariat der Eidg. Koordinationskommission für Familienfragen usw.) sowie schon bisher für die Kinderpolitik in den Bereichen Prävention und Kinderrechte.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV unter www.bsv.admin.ch