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Bericht zur Regelung des medizinischen Datenschutzes in den Sozialversicherungen

(ots)

Der Bundesrat hat zuhanden des Parlaments den Bericht "Regelungslücken im medizinischen Datenschutz in den Sozialversicherungen" verabschiedet. Aus diesem Bericht geht hervor, dass die geltenden Gesetze keine Lücken aufweisen, dass aber Verbessungsmöglichkeiten bei deren Anwendung geprüft werden sollten.

Der Bericht wurde in einem Postulat der Rechtskommission des 
Nationalrates verlangt. Er enthält die Ergebnisse einer Umfrage bei 
verschiedenen Sozialversicherern und deren Fachverbänden, eine 
Übersicht über die geltende Regelung sowie eine Beurteilung des Ist- 
Zustandes.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass die geltenden Gesetze keine 
Lücken aufweisen. Allerdings sollten Verbesserungsmöglichkeiten bei 
der Gesetzesanwendung geprüft werden. So zum Beispiel bei der 
Externalisierung von Aufgaben durch die Versicherer und beim 
Bearbeiten von Daten aus den Arzt- und Spitalrechnungen. Es wird 
darauf hingewiesen, dass das Recht des Einzelnen auf den Schutz der 
Privatsphäre und sein Interesse an effizienten und kostengünstigen 
Sozialversicherungen sich die Waage halten sollen. Wichtig sei 
zudem, dass die Versicherten über die Art und Weise, wie ihre 
medizinischen Daten bearbeitet werden, ausreichend informiert sind. 
Der Bericht liefert eine Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung 
von konkreten Massnahmen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:	Tel. 031 322 91 44
	Claude Voegeli, Direktionsadjunkt
	Bundesamt für Sozialversicherung
Der vollständige Bericht "Regelungslücken im medizinischen 
Datenschutz in den Sozialversicherungen" kann im pdf-Format aus dem 
Internet heruntergeladen werden: 
http://www.bsv.admin.ch/aktuell/presse/2005/d/0502230101.pdf

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