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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Nationalbank schüttet 1 Milliarde Franken mehr aus

Bern (ots)

In den kommenden Jahren kann die Schweizerische
Nationalbank (SNB) ihre Gewinnausschüttung von heute 1,5 Mrd. Franken
auf neu 2,5 Mrd. Franken pro Jahr erhöhen. Diese Erhöhung ergibt sich
insbesondere darum, weil die Erträge in den letzten Jahren über den
Prognosen der SNB lagen und zwecks Glättung der Ausschüttung
zurückgestellt wurden. Der Bundesrat und der Bankrat der SNB haben
heute einer entsprechenden neuen Gewinnausschüttungsvereinbarung
zwischen dem Eidg. Finanzdepartement (EFD) und der SNB zugestimmt.
Diese gilt für eine Dauer von zehn Jahren, also doppelt so lange wie
die Ende 2002 auslaufende, bisherige Vereinbarung, welche die
Ausschüttungen bis und mit Frühling 2003 regelt. Der beträchtliche
Überschuss an Reserven erlaubt es der SNB zudem,  bereits im Frühling
2003 eine Milliarde mehr an Bund (ein Drittel) und Kantone (zwei
Drittel) auszuschütten.
Die neue Vereinbarung zwischen EFD und SNB löst die geltende
Vereinbarung aus dem Jahre 1998 ab, welche die Ausschüttungen an Bund
und Kantone bis und mit Frühling 2003 auf 1,5 Mrd. Franken pro Jahr
festlegt. Die neue Vereinbarung soll für eine Periode von zehn Jahren
gelten. Sie umfasst die Geschäftsjahre 2003 bis 2012 der SNB und
damit die Ausschüttungen ab Frühling 2004 bis Frühling 2013.
Höhere Ausschüttung bereits ab Frühling 2003
Da die Ertragsschätzungen für den Abschluss der geltenden
Vereinbarung aus heutiger Sicht zu vorsichtig ausgefallen sind, hielt
die SNB Ende 2001 überschüssige Rückstellungen in der Höhe von 13
Mrd. Franken. Dieser ausschüttbare Überschuss erlaubt es, die
Gewinnausschüttung ab Frühling 2004 auf 2,5 Mrd. Franken pro Jahr zu
erhöhen. Zudem kann bereits die gemäss geltender Vereinbarung im
Frühling 2003 erfolgende Gewinnausschüttung von 1,5 Mrd. Franken mit
einer Sonderausschüttung von 1 Mrd. Franken auf 2,5 Mrd. Franken
erhöht werden.
Die neue Ausschüttungssumme wurde so festgelegt, dass die
überschüssigen Rückstellungen in zehn Jahren vollständig abgebaut
sein sollten. Anschliessend wird die Gewinnausschüttung der SNB nur
noch in der Höhe der effektiv erzielten Erträge liegen. Aus heutiger
Sicht würde das Ertragspotential beim dannzumal niedrigeren Bestand
an Aktiven bei rund 900 Mio. Franken pro Jahr liegen.
Wie bisher wird eine Untergrenze für den Bestand an Rückstellungen
der SNB sicherstellen, dass die Führung der Geld- und Währungspolitik
auch bei unerwarteten Ertragseinbrüchen nicht gefährdet wird.
Gleichzeitig sorgt eine neu eingeführte Obergrenze dafür, dass der
vorgesehene Abbau der überschüssigen Rückstellungen bis Ende 2012
nicht infolge höherer als der prognostizierten Notenbankerträge
unnötig verzögert wird. Unter- bzw. überschreiten die effektiven
Rückstellungen das Grenzband, wird die Gewinnausschüttung im
betreffenden Jahr so gekürzt bzw. erhöht, dass die betreffende Grenze
wiederum eingehalten wird. Da Ertragsschätzungen über einen Zeitraum
von 10 Jahren mit grosser Unsicherheit verbunden sind, wird der
vereinbarte Ausschüttungsbetrag zudem nach fünf Jahren überprüft.
Damit sollen sich abzeichnende Fehlentwicklungen frühzeitig
korrigiert und abrupte Kürzungen oder Erhöhungen des jährlichen
Ausschüttungsbetrags vermieden werden.
Festhalten an der Faustregel für die Gewinnermittlung
Die neue Vereinbarung hält an der Faustregel fest, wonach die
Nationalbank ihre Rückstellungen im Gleichschritt mit dem nominellen
Wirtschaftswachstum aufstocken soll. Damit wird die
verfassungsrechtliche Vorschrift, wonach die SNB aus ihren Erträgen
ausreichende Währungsreserven bilden soll (Art. 99 Abs. 3 BV),
umgesetzt. Da seit der Aufhebung der Goldbindung des Frankens im Mai
2000 auch die bei der SNB verbleibenden Goldreserven wieder als echte
Währungsreserven zu betrachten sind, werden auch sie bei der
Berechnung des angestrebten Bestandes an Rückstellungen
berücksichtigt. Dadurch erhöht sich bei einem nominellen
Wirtschaftswachstum von 3 Prozent der jährliche Zuwachs der
angestrebten Rückstellungen um rund 200 Mio. Franken. Damit wird die
SNB auch im internationalen Vergleich über angemessene
Währungsreserven verfügen.

Kontakt:

Eidg. Finanzdepartement EFD, Pressedienst
Marianne Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel +41 31 322 54 31

Schweizerische Nationalbank SNB, Pressedienst
Werner Abegg, Kommunikation SNB, +41 1 631 32 67

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 60 33
Fax +41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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