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EFD: Öffentliche Parkplätze und Mehrwertsteuer: Keine Gesetzesänderung

Bern (ots)

30. Apr 2003 (EFD) Der Bundesrat lehnt eine Änderung
des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) ab, mit welcher das heute 
geltende System der Besteuerung der Vermietung von Parkplätzen 
wieder verlassen würde. Dies schreibt er in seiner heute 
verabschiedeten Stellungnahme zum Bericht der Kommission für 
Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-NR) vom 18. Februar 
2003 (siehe Bundesblatt Nr. 15 vom 22. April 2003, Seite 3187 ff). 
Die WAK-NR hatte die Änderung des MWSTG in Erfüllung einer 
Parlamentarischen Initiative von Nationalratin Jean-Claude Vaudroz 
(CVP/GE) beantragt.
Nationalrat Jean-Claude Vaudroz hatte am 5. Oktober 2001 eine 
Parlamentarische Initiative eingereicht, die für nicht im 
Gemeingebrauch stehende Parkplätze, die länger als drei Monate 
vermietet werden, die Befreiung von der Mehrwertsteuer verlangt. Am 
26. September 2002 gab der Nationalrat der Parlamentarischen 
Initiative auf Antrag ihrer Kommission Folge. Die Parlamentarische 
Initiative wurde der WAK-NR zur Ausarbeitung einer Vorlage 
zugeteilt. Die Kommission beriet einen entsprechenden Entwurf, der 
die Besteuerung von bis zu zwölf Monate dauernden Vermietungen 
vorsieht, unter Beizug der Eidg. Steuerverwaltung an ihrer Sitzung 
vom 18. Februar 2003. Die Kommission verabschiedete den Bericht und 
den Gesetzesentwurf mit 18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Mit 
dieser Änderung wird das System der Besteuerung der Vermietung von 
Parkplätzen, wie es heute nach dem MWSTG gilt, verlassen. Nach dem 
geltenden Recht ist die Vermietung von nicht im Gemeingebrauch 
stehenden Parkplätzen generell steuerbar, ausser es handle sich 
dabei um eine unselbstständige Nebenleistung zu einer von der Steuer 
ausgenommenen Immobilienvermietung (z.B. Vermietung einer Wohnung 
zusammen mit einem Parkplatz).
In seiner Stellungnahme schreibt nun der Bundesrat, die mit der 
vorgeschlagenen Gesetzesänderung verbundenen Steuerausfälle von 
jährlich zwischen 6 und 7,5 Millionen Franken liessen sich in 
Anbetracht der heutigen Lage der Bundesfinanzen nicht verantworten. 
Zudem sei der erneute Umstellungsaufwand den betroffenen 
Steuerpflichtigen nicht zuzumuten. Der Bundesrat lehnt daher den 
Antrag der WAK-NR ab.
Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325 77 40
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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