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EFD: Kein Nationalbankgold für Eisenbahngrossprojekte

Bern (ots)

11. Sep 2003 (EFD) Der Erlös aus dem Verkauf von 1'300
Tonnen Nationalbankgold soll in seiner Subtanz erhalten bleiben; die 
Erträge sollen während dreissig Jahren zu einem Drittel an den Bund 
und zu zwei Dritteln an die Kantone gehen. Die Verwendung eines 
Teils dieses Vermögens für die Finanzierung von 
Eisenbahngrossprojekten ist nicht vorgesehen. Dies hält der 
Bundesrat in Beantwortung einer Interpellationdes Tessiner 
Nationalrats Fabio Abate (FDP) fest.
Der Bundesrat hat am 20. August 2003 Botschaft und Entwurf für eine 
Verfassungsgrundlage zur Verwendung der 1'300 Tonnen Gold, welche 
die SNB für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigt, 
verabschiedet. Das Vermögen soll in seiner Substanz erhalten bleiben 
und durch einen Fonds bewirtschaftet werden. Mit dem Entscheid, die 
jährlich erzielten Erträge ins ordentliche Budget von Bund (1/3) und 
Kantone (2/3) zu überweisen, hat sich der Bundesrat gegen die 
Schaffung von aus finanzpolitischer Sicht problematischen 
Zweckbindungen ausgesprochen. Der von Nationalrat Abate mit 
Interpellation vom 7. Mai 2003 präsentierte Vorschlag, die Erträge 
aus dem "Goldvermögen" während 10 Jahren zur Finanzierung des Fonds 
für Eisenbahngrossprojekte zu verwenden, wird deshalb abgelehnt.
Auskunft: Marianne Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 54 31
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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