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EFD: Anwendung des neuen Lohnsystems in der Bundesverwaltung

Bern (ots)

26. Nov 2003 (EFD) Dem Bundesrat ist die sachgerechte
Anwendung des neuen Lohnsystems NLS in der Bundesverwaltung ein 
wichtiges Anliegen. Dies schreibt der er in seiner Antwort auf die 
Einfache Anfrage von Nationalrat Hans Widmer (SP, LU).
Nationalrat Widmer verlangte mit seiner Einfachen Anfrage vom 
Bundesrat Auskunft darüber, in welcher Form die Öffentlichkeit über 
die Anwendung des neuen Lohnsystems in der Bundesverwaltung 
orientiert worden ist. Der Bundesrat hatte in einer früheren Antwort 
auf eine Einfache Anfrage Widmers geantwortet, dass er sich der 
personal- und finanzpolitischen Bedeutung einer sachgerechten 
Anwendung des Lohnsystems bewusst sei. Der Bundesrat hielt weiter 
fest, dass er eine sachgerechte Transparenz befürworte und die 
Öffentlichkeit nach Vorliegen der Ergebnisse einer Evaluation, 
informiert werden soll. In seiner heutigen Antwort schreibt der 
Bundesrat, dass die Erkenntnisse von Datenerhebungen und Analysen 
nun vorliegen, die im "Evaluationsbericht NPP-Wirkungsanalyse 2003 
mit Schwerpunkt NLS Qualitätssicherung" vom September 2003 
zusammengefasst sind. Öffentlichkeit und Bundespersonal wurden 
darüber informiert.
Personalbeurteilungen
Widmer verlangte weiter Auskunft darüber, ob die Beurteilungen 
ausgewogen, frei von Dikriminierungen, erfolgten. In seiner Antwort 
schreibt der Bundesrat, dass das Ziel einer sachgerechten 
Personalbeurteilung unbestritten darin besteht, hinsichtlich 
Geschlecht, Lebensalter, Sprache, Position, Nationalität oder 
Religion diskriminierungsfrei zu sein. Gemäss Evaluation bestehen 
keine direkten Hinweise darauf, dass über die gesamte 
Bundesverwaltung betrachtet einzelne Personengruppen durch NLS 
systematisch bevorzugt oder benachteiligt würden.
Einhaltung der Richtwerte betreffend Normalverteilung
Widmer verlangte weiter Auskunft darüber, ob die Beurteilungen den 
verbindlichen Grenzen, die der Bundesrat vorgesehen hat, 
entsprechen. Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass fast 
die Hälfte der Bundesämter die Richtwerte bis auf kleinere 
Abweichungen eingehalten hat. Auch wenn es bei der Verteilung der 
Beurteilungen feststellbare Unterschiede je nach Amt oder 
Dienststelle gibt, kann bei einer Gesamtbetrachtung nicht von einer 
stossenden und personalpolitisch unhaltbaren Ungleichbehandlung bei 
der Verteilung der Mittel gesprochen werden. Erklärte Zielsetzung 
ist, dass sich künftig möglichst alle Ämter an die Richtwerte halten 
und erste Massnahmen sind bereits in die Wege geleitet worden.
Auskunft: Gabrielle Merz Turkmani, Eidg. Personalamt Tel. 031 322 62 
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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