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EFD: Vorstösse für Steuerreformen: Bundesrat bekräftigt seinen Reformwillen

Bern (ots)

03. Nov 2004 (EFD) Der Bundesrat hat an seiner
heutigen Sitzung vier Motionen und eine Anfrage zur Steuerpolitik 
behandelt. Dabei bekräftigte er seine Haltung, die er am 20. Oktober 
dieses Jahres im Rahmen einer ersten Aussprache zu den wichtigsten 
Reformvorhaben des Eidg. Finanzdepartementes EFD eingenommen hat. 
Als Sofortmassnahmen fasst er Vereinfachungen beim 
Veranlagungsverfahren, bei den Pauschalierungen und beim EDV-Einsatz 
ins Auge. Systementscheide hingegen sind aufgrund umfassender 
Unterlagen zu fällen, deren Erarbeitung noch einige Zeit in Anspruch 
nimmt.
In ihrer Motion 04.3276 hatte die Freisinnig-demokratische Fraktion 
vom Bundesrat verlangt, dem Parlament so rasch wie möglich einen 
Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher den Übergang von der Ehe- und 
Familienbesteuerung zur zivilstandsunabhängigen 
Individualbesteuerung vorsieht. In die gleiche Richtung zielt 
Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP/ZH) mit seiner Motion 04.3262. In 
seinen Stellungnahmen zu den beiden Vorstössen hält der Bundesrat 
fest, nach dem Scheitern des Steuerpakets am 16. Mai erachte er eine 
neue Vorlage zur Reform der Ehe- und Familienbesteuerung als 
unumgänglich. Ein fundierter Entscheid für einen Systemwechsel setze 
aber voraus, dass Bundesrat und Parlament die Reform in Kenntnis 
aller Auswirkungen der verschiedenen Veranlagungsarten 
(Zusammenveranlagung oder Individualbesteuerung) beurteilen könnten. 
Weil die entsprechenden Unterlagen erst erarbeitet werden müssen, 
erachtet der Bundesrat einen Systementscheid zum jetzigen Zeitpunkt 
für verfrüht und beantragt daher, die beiden Motionen abzulehnen.
Die Christlichdemokratische Fraktion hatte mit ihrer Motion 04.3380 
eine steuerliche Gleichstellung der verheirateten und 
unverheirateten Paare verlangt. Mit ihrer Forderung nach Erhöhung 
bestehender und Einführung neuer Abzüge orientierte sie sich dabei 
am Steuerpaket 2001. Eine neue Vorlage zur Ehe- und 
Familienbesteuerung hatte mit seiner Motion 04.3263 auch Nationalrat 
Walter Donzé (EVP/BE) verlangt, wobei er ein Vollsplitting für 
Ehepaare als eine Form der Zusammenveranlagung sowie einen 
Kinderabzug vom Steuerbetrag forderte. Angesichts der zahlreichen 
Vorstösse zur Familienbesteuerung mit ihren sehr unterschiedlichen 
Zielsetzungen erachtet es die Landesregierung auch hier für 
verfrüht, einen Systementscheid zu fällen. Zudem seien die 
Möglichkeiten begrenzt, via progressive Einkommenssteuern 
sozialpolitische und volkswirtschaftliche Anliegen zu verwirklichen. 
Sie beantragt daher ebenfalls Ablehnung der beiden Motionen.
Eine Anfrage 04.1087 von Nationalrat Caspar Baader (SVP/BL) 
betreffend Stempelabgabe und steuerlich begünstigtes Bausparen 
schliesslich beantwortet der Bundesrat wie folgt: Da die Änderung 
des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben in der Abstimmung über 
das Steuerpaket nicht bestritten wurde, hat der Bundesrat in der 
Zwischenzeit (am 18. August) beschlossen, diese Gesetzesänderung den 
Eidg. Räten unverändert nochmals vorzulegen. Eine Verlängerung der 
Übergangsbestimmung von Artikel 72d des Bundesgesetzes über die 
Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) 
lehnt der Bundesrat hingegen ab. Einziger Zweck der 
Übergangsbestimmung war, dem Kanton Basel-Landschaft zu ermöglichen, 
sein Bausparmodell bis zum Entscheid über die Reform der 
Wohneigentumsbesteuerung im Rahmen des Steuerpakets weiterzuführen. 
Aufgrund der abgelehnten Vorlage muss der Kanton Basel-Landschaft 
sein kantonales Steuergesetz dem StHG anpassen.
Auskunft für Medienschaffende:
Bezüglich Ehe- und Familienbesteuerung sowie Individualbesteuerung 
Brigitte Behnisch Scheidegger, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 
74 77 
Bezüglich Stempelabgaben und Bausparen Max Kramer, Eidg. 
Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 91
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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