Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Vorstösse für Steuerreformen: Bundesrat bekräftigt seinen Reformwillen
Bern (ots)
03. Nov 2004 (EFD) Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung vier Motionen und eine Anfrage zur Steuerpolitik behandelt. Dabei bekräftigte er seine Haltung, die er am 20. Oktober dieses Jahres im Rahmen einer ersten Aussprache zu den wichtigsten Reformvorhaben des Eidg. Finanzdepartementes EFD eingenommen hat. Als Sofortmassnahmen fasst er Vereinfachungen beim Veranlagungsverfahren, bei den Pauschalierungen und beim EDV-Einsatz ins Auge. Systementscheide hingegen sind aufgrund umfassender Unterlagen zu fällen, deren Erarbeitung noch einige Zeit in Anspruch nimmt.
In ihrer Motion 04.3276 hatte die Freisinnig-demokratische Fraktion vom Bundesrat verlangt, dem Parlament so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher den Übergang von der Ehe- und Familienbesteuerung zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung vorsieht. In die gleiche Richtung zielt Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP/ZH) mit seiner Motion 04.3262. In seinen Stellungnahmen zu den beiden Vorstössen hält der Bundesrat fest, nach dem Scheitern des Steuerpakets am 16. Mai erachte er eine neue Vorlage zur Reform der Ehe- und Familienbesteuerung als unumgänglich. Ein fundierter Entscheid für einen Systemwechsel setze aber voraus, dass Bundesrat und Parlament die Reform in Kenntnis aller Auswirkungen der verschiedenen Veranlagungsarten (Zusammenveranlagung oder Individualbesteuerung) beurteilen könnten. Weil die entsprechenden Unterlagen erst erarbeitet werden müssen, erachtet der Bundesrat einen Systementscheid zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht und beantragt daher, die beiden Motionen abzulehnen.
Die Christlichdemokratische Fraktion hatte mit ihrer Motion 04.3380 eine steuerliche Gleichstellung der verheirateten und unverheirateten Paare verlangt. Mit ihrer Forderung nach Erhöhung bestehender und Einführung neuer Abzüge orientierte sie sich dabei am Steuerpaket 2001. Eine neue Vorlage zur Ehe- und Familienbesteuerung hatte mit seiner Motion 04.3263 auch Nationalrat Walter Donzé (EVP/BE) verlangt, wobei er ein Vollsplitting für Ehepaare als eine Form der Zusammenveranlagung sowie einen Kinderabzug vom Steuerbetrag forderte. Angesichts der zahlreichen Vorstösse zur Familienbesteuerung mit ihren sehr unterschiedlichen Zielsetzungen erachtet es die Landesregierung auch hier für verfrüht, einen Systementscheid zu fällen. Zudem seien die Möglichkeiten begrenzt, via progressive Einkommenssteuern sozialpolitische und volkswirtschaftliche Anliegen zu verwirklichen. Sie beantragt daher ebenfalls Ablehnung der beiden Motionen.
Eine Anfrage 04.1087 von Nationalrat Caspar Baader (SVP/BL) betreffend Stempelabgabe und steuerlich begünstigtes Bausparen schliesslich beantwortet der Bundesrat wie folgt: Da die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben in der Abstimmung über das Steuerpaket nicht bestritten wurde, hat der Bundesrat in der Zwischenzeit (am 18. August) beschlossen, diese Gesetzesänderung den Eidg. Räten unverändert nochmals vorzulegen. Eine Verlängerung der Übergangsbestimmung von Artikel 72d des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) lehnt der Bundesrat hingegen ab. Einziger Zweck der Übergangsbestimmung war, dem Kanton Basel-Landschaft zu ermöglichen, sein Bausparmodell bis zum Entscheid über die Reform der Wohneigentumsbesteuerung im Rahmen des Steuerpakets weiterzuführen. Aufgrund der abgelehnten Vorlage muss der Kanton Basel-Landschaft sein kantonales Steuergesetz dem StHG anpassen.
Auskunft für Medienschaffende: Bezüglich Ehe- und Familienbesteuerung sowie Individualbesteuerung Brigitte Behnisch Scheidegger, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 77 Bezüglich Stempelabgaben und Bausparen Max Kramer, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 91
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