Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Teilrevision der Versicherungspläne von PUBLICA
Bern (ots)
24. Nov 2004 (EFD) Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Teilrevision der Verordnung über die Versicherung im Kernplan, der Verordnung über die Versicherung im Ergänzungsplan sowie der Statuten der Pensionskasse des Bundes PUBLICA gutgeheissen. Mit der Teilrevision wird die rechtliche Grundlage geschaffen, damit die für das Bundespersonal im Jahr 2005 (und voraussichtlich auch 2006) anstelle eines lohnrelevanten Teuerungsausgleichs vorgesehene einmalige Zulage nicht versichert werden muss.
Die Versicherungspläne von PUBLICA mussten ebenfalls im Zusammenhang mit der 1. BVG-Revision angepasst werden: Bis zum Anfang 2007 vorgesehenen Wechsel zum Beitragsprimat wird auf die Reduktion des sogenannten Koordinationsabzuges verzichtet. Zudem wird die freiwillige Versicherung der Personen, die keinen Arbeitsvertrag mehr mit einem bei PUBLICA angeschlossenen Arbeitgeber haben, per 01.01.2006 aufgehoben.
Neu geregelt wird ebenfalls die Versicherung von pensionierten Personen, welche anschliessend wieder angestellt werden.
Auskunft für Medienschaffende: Corinne Geiser, PUBLICA, Tel. 031 323 41 54
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch