Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Neues Rechnungsmodell für den Bund
Bern (ots)
24. Nov 2004 (EFD) Der Bund stellt sein Rechnungsmodell auf 2007 um: Budgetierung, Buchführung und Rechnungslegung erfolgen neu einheitlich nach kaufmännischen Grundsätzen. Die Rechnungslegung lehnt sich eng an ein international anerkanntes Regelwerk (IPSAS) an, ohne diesen Standard integral zu übernehmen. Rechnungsaufbau und Finanzberichterstattung entsprechen der in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Darstellung. Der Übergang zum neuen Rechnungsmodell bedingt eine Totalrevision des geltenden Finanzhaushaltgesetzes (FHG). Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat heute zu Handen der Eidg. Räte verabschiedet. Im Rahmen der vorgesehenen Gesetzesrevision erfolgt zudem die Verankerung der finanziellen Steuerung von Verwaltungseinheiten, welche mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG) geführt werden.
Mit der Totalrevision des FHG werden die haushaltrechtlichen Voraussetzungen für den Übergang zu einem neuen, zukunftsgerichteten Rechnungsmodell des Bundes geschaffen, welches den stetig steigenden Anforderungen gerecht wird. Die inhaltlichen Schwergewichte der geplanten Modernisierung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Neuer Rechnungsaufbau: Im Zentrum der Reformbemühungen steht die duale Ausrichtung des neuen Rechnungssystems, welche den Ansprüchen der finanzpolitischen Gesamtsteuerung und den Bedürfnissen der immer wichtiger werdenden betriebswirtschaftlichen Führung auf Verwaltungsebene gleichermassen gerecht werden soll. Zentrales Element der neuen Rechnungsdarstellung bildet die Übernahme des in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Rechnungsaufbaus mit Erfolgsrechnung, Bilanz, Finanzierungs- und Mittelflussrechnung sowie dem Anhang der Jahresrechnung. Für die finanzpolitische Gesamtsteuerung bildet die Finanzierungsrechnung gemäss Vorgaben der Schuldenbremse weiterhin das zentrale Steuerungsinstrument. Die Verwaltungs- und Betriebsführung orientiert sich dagegen - analog zu den Unternehmungen - nach der Erfolgssicht.
Übergang zum Accrual Accounting and Budgeting: Budgetierung, Buchführung und Rechnungslegung erfolgen in der gesamten Bundesverwaltung neu einheitlich nach kaufmännischen Grundsätzen. Dies erfordert eine systematische Periodisierung aller Werteflüsse (Accrual-Prinzip). Damit gewinnt die Erfolgsrechnung des Bundes an Aussagekraft und Bedeutung.
Einheitliche Normen der Rechnungslegung und der Haushaltführung: Der Nutzen einheitlicher Regeln ist für die Transparenz und Kontinuität von Rechnungslegung und finanzieller Berichterstattung unbestritten. Im Rahmen der mit dem neuen Rechnungsmodell angestrebten Neuausrichtung wird sich die Rechnungslegung des Bundes an IPSAS (International Public Sector Accounting Standards), dem einzigen umfassenden Regelwerk im öffentlichen Sektor, anlehnen. Durch die Kompatibilität von IPSAS mit dem in der Privatwirtschaft angewendeten Standard IAS/IFRS wird die Rechnungslegung des Bundes auch miliztauglicher. Abweichungen zu IPSAS, die teils unvermeidlich sind, müssen im Anhang der Jahresrechnung offengelegt und begründet werden.
Zeitgemässe Finanzberichterstattung: Das neue Rechnungsmodell bringt wesentliche Verbesserungen in der Finanzberichterstattung, die den Gepflogenheiten in der Privatwirtschaft angepasst wird. Der modulare Aufbau wird es den verschiedenen Anspruchsgruppen ermöglichen, sich rasch einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bundes zu verschaffen und bei Bedarf auch auf detailliertere Informationen zugreifen zu können.
Konsolidierte Betrachtung auf Bundesebene: In Zukunft soll auch eine konsolidierte Jahresrechung publiziert werden. Zusätzlich zur Kernverwaltung werden darin die Rechnungen der ausgelagerten Organisationen, die von der Aufgabenerfüllung her der Verwaltungsebene Bund zuzurechnen sind, erfasst (u.a. ETH-Bereich, Fonds für Eisenbahngrossprojekte, Eidg. Alkoholverwaltung, Institut für Geistiges Eigentum). Die wesentlichen Beteiligungen des Bundes an Betrieben und Anstalten, welche von der Konsolidierung nicht betroffen sind, werden im Anhang der Jahresrechnung in Form eines ausgebauten Beteiligungsspiegels offengelegt. Der Nutzen einer konsolidierten Betrachtung inkl. Beteiligungsspiegel besteht insbesondere in der Offenlegung bestehender Risiken, die den Bundeshaushalt möglicherweise künftig belasten werden. Aus Ressourcengründen und wegen der mit der hohen Komplexität des Projektes verbundenen Einführungsrisiken soll die konsolidierte Rechnung erst in einem weiteren Ausbauschritt umgesetzt werden.
Förderung der managementorientierten Verwaltungsführung und der Kostentransparenz: Das neue Rechnungsmodell zielt mit einer Reihe von Massnahmen darauf ab, die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes und den Handlungsspielraum der Amtsleitungen zu erhöhen. Vorgesehen sind Lockerungen der Kreditspezifikation im Verwaltungsbereich, die Dezentralisierung der Kreditverantwortung an die Verbrauchsstellen sowie die Einführung einer Leistungsverrechnung. Der Leistungsbezug bei andern Verwaltungseinheiten soll künftig für ausgewählte Leistungen (Kriterien: betragsmässig von Bedeutung, direkt zurechenbar und vom Leistungsbezüger beeinflussbar) kreditwirksam abgewickelt werden. Zur Förderung des Kostendenkens sind die Verwaltungseinheiten zudem zum Führen von Kosten- und Leistungsrechnungen verpflichtet. Deren Ausprägung wird auf die amtsspezifischen Bedürfnisse abzustimmen sein.
Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte: Der geplante Umbau des Rechnungsaufbaus und der Übergang zur kaufmännischen Rechnungsführung bringt eine substantielle Annäherung des Bundes an das Harmonisierte Rechnungsmodell (HRM) der Kantone und Gemeinden. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) begrüsst die geplante Reform des Finanz- und Rechnungswesens ausdrücklich.
Fazit: Das neue Rechnungsmodell stellt die notwendigen Informationen sowohl für die strategisch-politische Steuerung als auch für die operative Ebene der Verwaltungs- und Betriebsführung bereit. Mit den vorgesehenen Massnahmen wird zum einen die Transparenz über die durch die politischen Behörden zu treffenden Entscheide verbessert und damit das Parlament bei der Ausübung seiner Budgethoheit besser unterstützt. Auf der Ebene der Verwaltungs- und Betriebsführung werden zum andern die Voraussetzungen für einen effizienten und wirkungsvollen Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen, personellen und informatikseitigen Ressourcen geschaffen.
Der Bundesrat legt mit der vorliegenden Botschaft gleichzeitig dar, wie er die FLAG-Motion der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission vom 28. Juni 2002 umsetzen will. Diese Motion verlangt eine Verankerung der finanziellen Steuerung im FHG und fordert den Bundesrat auf, die geplante Weiterentwicklung des FLAG-Bereichs darzulegen. Die geplante Ausgestaltung der Steuerung im Rahmen des Voranschlages knüpft an das Konsultationsverfahren für FLAG-Leistungsaufträge an, welches den zuständigen Legislativkommissionen und den Aufsichtskommissionen die Möglichkeit gibt, substanziell auf die Zielsetzungen, die geplanten Leistungen und die vorgesehene Ressourcenzuteilung von FLAG- Verwaltungseinheiten Einfluss zu nehmen. Mit der vorgesehenen Neuregelung der finanziellen Führung ist insbesondere gewährleistet, dass das Parlament im Rahmen des Voranschlages seine Steuerungsfunktion über Produktgruppen uneingeschränkt wahrnehmen kann. Die in der Botschaft dargelegte Strategie sieht eine markante Ausdehnung des FLAG-Modells auf weitere Verwaltungsbereiche vor. Je nach Ausschöpfung des Potenzials werden künftig rund 15 bis 35 Prozent der gesamten Funktionsausgaben des Bundes nach dem FLAG- Modell gesteuert. Dies führt zu einer besseren Verankerung von FLAG als eigenständigem Verwaltungssteuerungsmodell und ermöglicht eine optimalere Nutzung des eigens hiefür aufgebauten Führungsinstrumentariums.
Der Zeitplan sieht vor, dass das revidierte Finanzhaushaltgesetz im Frühjahr 2006 in Kraft tritt. Damit kann der Voranschlag 2007 erstmals nach den Vorgaben des neuen Rechnungsmodells erstellt werden.
Ganze Medienmitteilung inkl. "Neue Rechnungslegung am Beispiel des Informatikdienstleistungszentrum EDA" nur als pdf-Datei verfügbar: http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2004/11/rechn ungsmodell.pdf
Auskunft für Medienschaffende: Peter Siegenthaler, Direktor Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 05 Urs Baumgartner, Eidg. Finanzverwaltung/Abteilung Finanz- und Rechnungswesen, Tel. 031 322 61 39
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch