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EFD: Versicherungsvertragsgesetz: Revisionsentwurf liegt Ende 2005 vor

Bern (ots)

02. Dez 2004 (EFD) Die für die Totalrevision des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zuständige Expertenkommission 
benötigt für den Revisionsentwurf länger als vorgesehen. Grund dafür 
sind die komplexe Materie und die deswegen erforderlichen 
umfangreichen Abklärungen. Eine erste Fassung des neuen 
Gesetzestextes wird darum erst Ende 2005 vorliegen.
Die Expertenkommission zur Totalrevision VVG ist Anfang 2003 
eingesetzt worden, um einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem 
Bericht vorzulegen. Ursprünglich hätte der Entwurf Ende 2004 
vorliegen sollen. Weil aber die bisherigen Arbeiten aufwendiger 
waren als erwartet, wurde die Frist durch das Eidg. 
Finanzdepartement um ein Jahr auf Ende 2005 erstreckt. Diese Frist 
darf nicht mehr überschritten werden, denn zahlreiche 
parlamentarische Vorstösse, die im Rahmen der aktuellen Revision des 
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Teilrevision des VVG 
vorgebracht worden waren, wurden mit dem Hinweis auf die 
Totalrevision VVG nicht beantwortet.
Die Ausarbeitung des VVG-Revisionsentwurfs ist äusserst komplex, da 
verschiedenste Aspekte zu berücksichtigen sind:
  • Zum einen waren alle von der Revision betroffenen Interessengruppen zu einer Stellungnahme zu begrüssen. Die dabei bekundeten Anliegen finden Eingang in die laufende Revision.
  • Ferner ist sowohl der Entwicklung des Versicherungsvertragsrechts in unseren Nachbarstaaten als auch einer Einbettung in den europäischen Kontext Rechnung zu tragen.
  • Ein weiteres bedeutungsvolles Anliegen sind die Koordination und Abstimmung mit Schnittstellen zum Sozialversicherungsrecht sowie der Einbezug der gegenwärtigen Gesetzgebungsvorhaben in Gebieten mit Einfluss auf das Privatversicherungsrecht.
  • Ausserdem werden das revidierte Aufsichtsrecht, das zurzeit Gegenstand der parlamentarischen Beratungen bildet, sowie der darauf begründete Vorentwurf zur Aufsichtsverordnung auf Sachverhalte hin überprüft, die der Koordinierung mit dem Privatversicherungsrecht bedürfen.
  • Schliesslich sind verschiedene parlamentarische Vorstösse zu berücksichtigen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen bereits verschiedene 
Vorschläge, welche aber unter Einhaltung der vom damaligen 
federführenden Eidg. Justiz- und Polizeidepartement auferlegten 
Geheimhaltungspflicht erst zusammen mit dem Gesamtvorschlag 
vorgelegt werden könne.
Auskunft für Medienschaffende:
Prof. Anton K. Schnyder, Präsident der Expertenkommission, Tel. 01 
634 48 06
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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