Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bundesrat genehmigt Empfehlungen des Weltzollrates
Bern (ots)
06. Dez 2004 (EFD) Die Nomenklatur im nationalen Zolltarif wird auf den 1. Januar 2007 angepasst. Der Bundesrat hat am Freitag die Änderungen des so genannten Harmonisierten Systems, der internationalen Grundlage für die nationalen Zollnomenklaturen, genehmigt. Die Eidg. Zollverwaltung hat auf internationaler Ebene an den vorliegenden Anpassungen mitgewirkt. Dabei wurden die interessierten Wirtschaftskreise vorgängig konsultiert.
Der schweizerische Zolltarif basiert auf der internationalen Nomenklatur des Harmonisierten Systems. Diese wird periodisch den neusten technischen Entwicklungen angepasst. Der Weltzollrat mit Sitz in Brüssel hat nun zum vierten Mal (nach 1992, 1996, 2002) diese Nomenklatur überarbeitet. Mit der vorliegenden Revision werden unter anderem im Chemiebereich (Zolltarif Kapitel 28 bis 39) neue Nummern für gewisse, von der Rotterdamer Konvention erfasste, umweltbelastende Waren geschaffen. Bei den Computern, der Halbleitertechnologie und der Unterhaltungselektronik (Zolltarif Kapitel 84, 85 und 90) werden Nummern zusammengelegt respektive neu geschaffen. Dies, um eine bessere Übereinstimmung mit den Normen herbeizuführen, die in der Wirtschaft angewandt werden,. Ausserdem will man damit die Aussagekraft der Handelsstatistik verbessern. Weiter werden im Harmonisierten System Nummern mit kleinem Handelsvolumen gestrichen.
Die Schweiz ist wie alle anderen Vertragsparteien verpflichtet, die Anpassungen in den nationalen Zolltarif zu übertragen. Die geänderte Nomenklatur triff am 1. Januar 2007 in Kraft. Die Zollansätze sind nicht tangiert.
Die Änderungen können auf dem Internet unter www.zoll.admin.ch (unter Firmen, Zolltarif) eingesehen werden.
Auskunft für Medienschaffende: Dino Polli, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 67 21
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