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EFD: Bundesrat genehmigt Empfehlungen des Weltzollrates

Bern (ots)

06. Dez 2004 (EFD) Die Nomenklatur im nationalen
Zolltarif wird auf den 1. Januar 2007 angepasst. Der Bundesrat hat 
am Freitag die Änderungen des so genannten Harmonisierten Systems, 
der internationalen Grundlage für die nationalen Zollnomenklaturen, 
genehmigt. Die Eidg. Zollverwaltung hat auf internationaler Ebene an 
den vorliegenden Anpassungen mitgewirkt. Dabei wurden die 
interessierten Wirtschaftskreise vorgängig konsultiert.
Der schweizerische Zolltarif basiert auf der internationalen 
Nomenklatur des Harmonisierten Systems. Diese wird periodisch den 
neusten technischen Entwicklungen angepasst. Der Weltzollrat mit 
Sitz in Brüssel hat nun zum vierten Mal (nach 1992, 1996, 2002) 
diese Nomenklatur überarbeitet. Mit der vorliegenden Revision werden 
unter anderem im Chemiebereich (Zolltarif Kapitel 28 bis 39) neue 
Nummern für gewisse, von der Rotterdamer Konvention erfasste, 
umweltbelastende Waren geschaffen. Bei den Computern, der 
Halbleitertechnologie und der Unterhaltungselektronik (Zolltarif 
Kapitel 84, 85 und 90) werden Nummern zusammengelegt respektive neu 
geschaffen. Dies, um eine bessere Übereinstimmung mit den Normen 
herbeizuführen, die in der Wirtschaft angewandt werden,. Ausserdem 
will man damit die Aussagekraft der Handelsstatistik verbessern. 
Weiter werden im Harmonisierten System Nummern mit kleinem 
Handelsvolumen gestrichen.
Die Schweiz ist wie alle anderen Vertragsparteien verpflichtet, die 
Anpassungen in den nationalen Zolltarif zu übertragen. Die geänderte 
Nomenklatur triff am 1. Januar 2007 in Kraft. Die Zollansätze sind 
nicht tangiert.
Die Änderungen können auf dem Internet unter www.zoll.admin.ch 
(unter Firmen, Zolltarif) eingesehen werden.
Auskunft für Medienschaffende:
Dino Polli, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 67 21
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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