Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Der Bundesrat nimmt Scheitern der Goldvorlage zur Kenntnis
Bern (ots)
22. Dez 2004 (EFD) Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass seine Goldvorlage in den parlamentarischen Beratungen der Wintersession definitiv gescheitert ist. Er hat über die Auswirkungen dieses Entscheids eine erste Aussprache geführt und wird im Januar das weitere Vorgehen festlegen.
Nach dem doppelten Nein der Volksabstimmung vom September 2002 hat der Bundesrat den Eidg. Räten eine neue Vorlage zur Verwendung von 1300 Tonnen nicht mehr für die Währungspolitik notwendigem Gold unterbreitet. Diese Vorlage sah vor, das Goldvermögen an einen Fonds zur Bewirtschaftung zu übertragen, die Substanz zu erhalten und die realen Erträge während 30 Jahren zu 1/3 an den Bund und zu 2/3 an die Kantone auszuschütten. Nach zweimaligem Nichteintreten des Ständerats ist die bundesrätliche Goldvorlage definitiv vom Tisch. Das Parlamentsgesetz hält fest, dass die zweite Ablehnung des Eintretens durch einen Rat endgültig ist. Damit sind bereits drei Versuche, eine spezielle Rechtsgrundlage für die Goldverwendung zu schaffen, nicht zu Stande gekommen.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine erste Aussprache über die Auswirkungen dieses Entscheids geführt und eine ausführliche Lagebeurteilung vorgenommen. Er stellte dabei fest, dass es keine mehrheitsfähigen Vorschläge gibt, was die Ausschüttung an sich, den Verwendungszweck und das weitere Vorgehen betrifft.
Auf Grund der grossen Bedeutung der Goldverwendung für die Schweiz will er als Exekutive das weitere Vorgehen in aller Sorgfalt analysieren. In einer Sitzung im Januar wird der Bundesrat das Thema gestützt auf weitere Abklärungen erneut behandeln und sich dann auf das weitere Vorgehen festlegen.
Zudem hat der Bundesrat Kenntnis von einem Bericht genommen, der sich mit den technischen Aspekten einer allfälligen Goldausschüttung befasst. Der Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus der Eidg. Finanzverwaltung, der Schweiz. Nationalbank und Vertretern der Konferenz der Kantonsregierungen sowie der Finanzdirektorenkonferenz erstellt. Die Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass die Ausschüttung des Erlöses aus 1300 Tonnen Gold an Bund und Kantone grundsätzlich machbar ist. Die Abklärungen haben gezeigt, dass eine allfällige Ausschüttung aus geldpolitischer Sicht auch innert kurzer Frist erfolgen kann. Zudem dürfte eine rasche Ausschüttung die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Mittel für den Abbau von Schulden eingesetzt würden. Eine nachhaltige Sanierung der öffentlichen Finanzen hätte mittelfristig positive Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.
Auskunft für Medienschaffende: Dieter Leutwyler, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 86
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