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EFD: Der Bundesrat nimmt Scheitern der Goldvorlage zur Kenntnis

Bern (ots)

22. Dez 2004 (EFD) Der Bundesrat hat zur Kenntnis
genommen, dass seine Goldvorlage in den parlamentarischen Beratungen 
der Wintersession definitiv gescheitert ist. Er hat über die 
Auswirkungen dieses Entscheids eine erste Aussprache geführt und 
wird im Januar das weitere Vorgehen festlegen.
Nach dem doppelten Nein der Volksabstimmung vom September 2002 hat 
der Bundesrat den Eidg. Räten eine neue Vorlage zur Verwendung von 
1300 Tonnen nicht mehr für die Währungspolitik notwendigem Gold 
unterbreitet. Diese Vorlage sah vor, das Goldvermögen an einen Fonds 
zur Bewirtschaftung zu übertragen, die Substanz zu erhalten und die 
realen Erträge während 30 Jahren zu 1/3 an den Bund und zu 2/3 an 
die Kantone auszuschütten. Nach zweimaligem Nichteintreten des 
Ständerats ist die bundesrätliche Goldvorlage definitiv vom Tisch. 
Das Parlamentsgesetz hält fest, dass die zweite Ablehnung des 
Eintretens durch einen Rat endgültig ist. Damit sind bereits drei 
Versuche, eine spezielle Rechtsgrundlage für die Goldverwendung zu 
schaffen, nicht zu Stande gekommen.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine erste Aussprache 
über die Auswirkungen dieses Entscheids geführt und eine 
ausführliche Lagebeurteilung vorgenommen. Er stellte dabei fest, 
dass es keine mehrheitsfähigen Vorschläge gibt, was die Ausschüttung 
an sich, den Verwendungszweck und das weitere Vorgehen betrifft.
Auf Grund der grossen Bedeutung der Goldverwendung für die Schweiz 
will er als Exekutive das weitere Vorgehen in aller Sorgfalt 
analysieren. In einer Sitzung im Januar wird der Bundesrat das Thema 
gestützt auf weitere Abklärungen erneut behandeln und sich dann auf 
das weitere Vorgehen festlegen.
Zudem hat der Bundesrat Kenntnis von einem Bericht genommen, der 
sich mit den technischen Aspekten einer allfälligen Goldausschüttung 
befasst. Der Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe mit Mitgliedern 
aus der Eidg. Finanzverwaltung, der Schweiz. Nationalbank und 
Vertretern der Konferenz der Kantonsregierungen sowie der 
Finanzdirektorenkonferenz erstellt. Die Arbeitsgruppe kommt zum 
Schluss, dass die Ausschüttung des Erlöses aus 1300 Tonnen Gold an 
Bund und Kantone grundsätzlich machbar ist. Die Abklärungen haben 
gezeigt, dass eine allfällige Ausschüttung aus geldpolitischer Sicht 
auch innert kurzer Frist erfolgen kann. Zudem dürfte eine rasche 
Ausschüttung die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Mittel für den 
Abbau von Schulden eingesetzt würden. Eine nachhaltige Sanierung der 
öffentlichen Finanzen hätte mittelfristig positive Auswirkungen auf 
die Volkswirtschaft.
Auskunft für Medienschaffende:
Dieter Leutwyler, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 86
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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