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EVD: Bundesrat spricht sich gegen ein Architektengesetz aus

Bern (ots)

Für Berufszulassung und Berufsausübung der
Architektinnen und Architekten soll es in der Schweiz kein eigenes 
Gesetz geben. Probleme bezüglich Freizügigkeit im Inland resp. 
innerhalb der EU sollen anders gelöst werden. Dies hat der Bundesrat 
anlässlich seiner heutigen Sitzung beschlossen. Ein entsprechendes 
Postulat aus dem Nationalrat soll abgeschrieben werden.
In einem heute veröffentlichten Bericht hat der Bundesrat dargelegt, 
warum er dem Parlament trotz entsprechender Vorstösse aus dessen 
Reihen und von Seiten gewisser Architektur-Verbände kein eigenes 
Gesetz für die Architektinnen und Architekten unterbreitet. Die 
Probleme der Freizügigkeit im Inland – sehr unterschiedliche 
Regelungen von Kanton zu Kanton betreffend Berufsausübung – dürften 
durch die ebenfalls heute vorgestellte Verschärfung des 
Binnenmarktgesetzes praktisch gelöst sein. Dies insbesondere durch 
die Klagemöglichkeit der Wettbewerbskommission vor Gerichten, welche 
der Bundesrat im Zuge der Revision des Binnenmarktgesetzes vorsieht. 
Auch soll künftig der Marktzugang im Grundsatz nicht mehr verweigert 
werden dürfen. Die Interessen der Konsumentenschaft – wie 
Transparenz der Dienstleistungen, Treu und Glauben im 
Geschäftsverkehr, Bausicherheit sowie raumplanerischere Anliegen – 
werden durch bereits geltende Erlasse weitgehend berücksichtigt.
Die Probleme der Freizügigkeit in den EU-Mitgliedstaaten – fehlende 
Anerkennung des Abschlusses Architekt/in FH in der EU – kann nur 
über eine Anpassung der Fachhochschulausbildung an die 
Mindeststandards der EU erreicht werden. Die entsprechende 
Voraussetzung wird im Rahmen der laufenden Revision des 
Fachhochschulgesetzes mit der Einführung von Bachelor- und Master- 
Titeln angestrebt. Gemäss Fahrplan von Bundesrat und Trägern sollten 
die ersten Master-Studien gänge in Architektur an Fachhochschulen im 
Herbst 2005 aufgenommen werden. Die ersten EU-kompatiblen Titel 
dieser 1,5 bis 2 Jahre dauernden Master-Studiengänge dürften somit 
im Jahr 2007 verlie hen werden.
Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, das Geschäft 
weiterzuverfolgen. Er wird dem Parlament die Abschreibung der als 
Postulat überwiesenen Motion der nationalrätlichen Kommission für 
Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) beantragen.
Der Bericht ist abrufbar unter:
http://www.bbt.admin.ch/fachhoch/publi/d/index.htm
Auskünfte:
Myriam Holzner,
Leiterin Ressort Kommunikation BBT,
Tel: 031 322 21 24

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