Unverständlich: Schweiz will Handelsverbot von Walfleisch lockern
Wädenswil/Zürich (ots)
Gemeinsame Medienmitteilung ASMS (Schutz der Meeressäuger) und WWF Schweiz
Die Schweiz will sich an der internationalen Artenschutzkonferenz (CITES) vom 3. - 15. November auf die Seite der Walfänger schlagen. Die Schweizer Delegation unterstützt einen Antrag von Japan, der den Zwergwalen und Brydeswalen den maximalen Schutz entziehen will. Kommt der Antrag durch, könnte der Handel mit Walfleisch wieder im grossen Stil aufgenommen werden. Für die ASMS (Schutz der Meeressäuger) und den WWF Schweiz ist diese Haltung völlig unverständlich. Die beiden Umweltorganisationen fordern die Schweizer Delegation auf, sich für den bisherigen hohen Schutzstatus der beiden Walarten einzusetzen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Schweiz den Walfang-Nationen unter die Arme greift. Bereits am Spezialmeeting der Internationalen Walfangkommission (IWC) von Mitte Oktober 2002 hat sich die Schweiz zusammen mit den Walfang-Ländern für den Beitritt Islands zur IWC eingesetzt - obwohl Island einen Vorbehalt gegen das Walfangverbot angemeldet hatte. Prompt hat denn Island auch nach seinem Beitritt bekannt gegeben, dass es im Sommer 2003 zu sogenannt "wissenschaftlichen Zwecken" 518 Wale töten will.
Jetzt will die Schweiz erneut den Walfang-Ländern das Wort reden. Mit der angekündigten Unterstützung des Antrags von Japan an die CITES-Konferenz in Santiago de Chile stellt sich die Schweiz ins Abseits. Kein anderer der 160 CITES-Mitgliedstaaten - ausser Japan selber - hat sich bisher für die Herabstufung des Schutzes der Zwerg- und Brydeswale ausgesprochen. Die Schweiz kommt damit dem Walfangland Japan und anderen am Handel mit Walfleisch und -speck interessierten Ländern wie Norwegen und Island einmal mehr sehr entgegen. ASMS und WWF finden die Haltung der Schweiz unbegreiflich.
Bei einer Annahme des Antrags würden neue Schlupflöcher im Handel mit Walprodukten geöffnet. Bei einer Änderung der Auflistung in den Anhängen von CITES hat jeder Mitgliedsstaat das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist einen Vorbehalt einzulegen. Würden Zwerg- und Brydeswale vom Anhang I auf den Anhang II herabgestuft werden, könnte jeder andere Staat wie z.B. Russland einen Vorbehalt gegen die Auflistung der Zwergwale im Anhang II einlegen und wäre damit nicht an alle Vorgaben und Kontrollen der Konvention gebunden.
Die Haltung der Schweiz wird mit wissenschaftlichen Argumenten und biologischen Kriterien begründet, welche andere CITES-Mitgliedstaaten offensichtlich nicht teilen. Die Bestandeszahl einer Walart kann im offenen Meer nur sehr schlecht bestimmt werden, da Wale saisonal wandern und durch das häufige Abtauchen schwer zu zählen sind. Die Diskussion über die Populationsgrössen wird auch im Wissenschaftsausschuss der IWC (Internationale Walfangkommission) sehr kontrovers geführt. Auch kann der Gefährdungsgrad der Wale durch vielfältige Umwelteinflüsse, z.B. Chemikalien in der Nahrungskette, Schiffsverkehr und Beifang in Treibnetzen nicht genau abgeschätzt werden.
ASMS und WWF fordern die Schweizer Delegation auf, sich für das Verbleiben der Wale auf Anhang I und deren maximalen Schutz einzusetzen. Dies würde auch dem Willen des Bundesrates entsprechen, der sich beim Beitritt der Schweiz zur IWC dafür aussprach, dass die Schweiz die Gruppe jener Staaten verstärkt, welche in der IWC die Interessen des Natur- und Umweltschutzes vertreten und nicht die kommerziellen Interessen der Walfangstaaten.
Kontakt:
ASMS
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Wädenswil
Mobile: +41/79/475'26'87
mailto:slueber@asms-swiss.org
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WWF
Monica Borner
Zürich
Tel. +41/1/297'22'32
mailto:monica.borner@wwf.ch
Internet: http:// www.wwf.ch
WWF Schweiz
Rebekka Hubacher
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