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Caritas Schweiz veröffentlicht Studie: Papiere für Sans-Papiers

Luzern (ots)

Die Situation von Personen ohne
Aufenthaltsbewilligung ist nicht nur für die betroffenen Personen
selbst, sondern auch für die Gesellschaft Schweiz insgesamt
problematisch. Eine Publikation von Caritas Schweiz entwickelt
deshalb Vorschläge für eine pragmatische Lösung im Umgang mit den
Sans-Papiers. Caritas fordert eine kollektive Regularisierung.
Ausgenommen bleibt der Asylbereich. Hierfür sollen nach wie vor die
bestehenden Härtefallregelungen angewandt werden.
Im Umgang mit Personen ohne Aufenthaltsbewilligung, den
"Sans-Papiers",  halten der Bund und die Kantone seit längerem an der
bestehenden Härtefallregelung fest. Auch für die Zukunft sind vor
allem Lösungen für Einzelfälle vorgesehen
Wie jedoch die Caritas in ihrer Publikation "Papiere für
Sans-Papiers" kritisiert, sind Härterfallegelungen als vorrangiges
Mittel im Umgang mit Sans-Papiers fragwürdig. Nur wenige Personen
könnten mit einer solchen Lösung ihren Status regularisieren. So
hätten im Zuge der forcierten Anwendung der Härtefallregelung seit
Dezember 2001 lediglich rund 500 Personen eine Bewilligung erhalten.
Unterschiedliche Praxis in den Kantonen
Hinzu kommt, so die Caritas, dass die Praxis in den Kantonen sehr
unterschiedlich ist. Gemäss der Härtefallstatistik des Bundes vom
März 2003 wurden seit September 2001 von den Kantonen insgesamt 364
Dossiers (dies entspricht 1059 Personen) eingereicht. Nur 14 Kantone
leiteten Dossiers an den Bund weiter, rund 90 Prozent aller Dossiers
kamen aus den Kantonen Genf, Waadt, Bern, Freiburg und Neuenburg.
Einzelne Kantone haben sich also gar nicht und die Deutschweiz
insgesamt hat sich viel weniger stark beteiligt.
Caritas Schweiz tritt für kollektive Regularisierungen ein.
Verschiedene europäische Nachbarstaaten seien damit erfolgreich
gewesen: "Dies weist darauf hin, dass immer mehr Staaten anerkennen,
dass der irreguläre Aufenthalt zu einer Tatsache geworden ist und
dass neben anderen Lösungsansätzen auch Regularisierungen angewandt
werden müssen."
Für kollektive Regularisierungen
Um irreguläre Aufenthaltssituationen zu beheben, wäre nach
Auffassung der Caritas mit der gegenwärtigen Totalrevision des
Ausländergesetzes eine Regularisierung vorzunehmen. Als Kriterien
einer grosszügigen Lösung sollten lediglich gelten: der Nachweis,
dass keine erheblichen Straftaten vorliegen, die Anwesenheitsdauer
von vier Jahren sowie die Bestätigung, dass die Person ihren
Lebensunterhalt in der Schweiz bestreiten kann. Mit einer solchen
Lösung könnte ein grosser Teil der anwesenden Personen ohne
Aufenthaltsbewilligung ihren Status regeln.
Von einer solchen Massnahme ausgenommen wären ( von wenigen
Ausnahmen abgesehen ) Personen aus dem Asylbereich. Soll das
Asylverfahren nicht untergraben werden, ist hier die bestehende
Härtefallregelung anzuwenden.
Massnahmen gegen Schwarzarbeit
Um in Zukunft weitere ungeregelte Aufenthaltssituationen zu
vermeiden, ist nach der Caritas-Studie die Einführung von harten
Massnahmen gegen Arbeitgeber bei Schwarzarbeit zwingend, egal ob es
um schweizerische oder ausländische Beschäftigte geht. Denn die
Ausnutzung von Personen ohne Aufenthaltsbewilligung durch ihre
Arbeitgeber sei politisch und wirtschaftlich nicht wünschbar, aber
auch moralisch nicht zu vertreten.
Papiere für Sans-Papiers. Härtefallregelungen genügen nicht - ein
Diskussionsbeitrag: Bezug: Caritas Schweiz, Löwenstrasse 3, 6002
Luzern, E-Mail:  info@caritas.ch; Fax 041 419 24 24

Kontakt:

Caritas Schweiz
Nadine Urech
Kommunikation
Caritas Schweiz
Löwenstrasse 3
CH - 6002 Luzern
Tel. +41/41/419'22'71
Fax +41/41/419'24'24
Internet: http://www.caritas.ch

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