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Caritas Schweiz / Caritas Suisse

Caritas Schweiz fordert Umdenken beim Familiennachzug von Migrantinnen und Migranten
Die Schweiz muss das Recht auf Familienleben respektieren

Luzern (ots)

Um die Zuwanderung zu beschränken, verunmöglicht die Schweiz vielen Menschen das Zusammenleben mit ihrer Familie. Damit verletzt sie ein Recht, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Caritas Schweiz fordert ein Umdenken: Migrantinnen und Migranten sind nicht bloss mehr oder weniger erwünschte Arbeitskräfte, sondern Menschen mit fa-miliären Verbindungen. In einem Positionspapier legt Caritas Vorschläge für rechtliche Verbesserungen vor.

Das von Caritas geforderte Umdenken bezieht sich auf die Ausländer- und auf die Asylpolitik. Die Ankunft von Familiengehörigen darf dabei nicht einfach als Last gesehen werden, die es zu verhindern gilt. Im Gegenteil: Die nachkommenden Familienangehörigen sind eine Ressource, die für die Schweizer Gesellschaft genutzt werden muss.

In der Schweiz Fuss zu fassen und sich zu integrieren gestaltet sich fern von der Familie wesentlich schwieriger. Genau diese ungünstige Situation führt das heute geltende Ausländergesetz herbei. Um die Einwanderung einzugrenzen, beschränkt die Schweiz gezielt den Familiennachzug. Das Gesetz verunmöglicht es vielen Menschen, ihre Angehörigen nachziehen und ein Familienleben führen zu können. Vor allem betroffen sind Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung im Niedriglohnsektor und Vorläufig Aufgenommene. Sie können die wirtschaftlichen Anforderungen nicht erfüllen und sind mit jahrelangen Wartefristen konfrontiert. Betroffen sind auch Schweizerinnen und Schweizer mit Familienangehörigen ausserhalb der Europäischen Union. Sie sind rechtlich schlechter gestellt als EU-Bürgerinnen und -Bürger.

Der Respekt vor dem Familienleben ist in der Europäischen Menschrechtskonvention wie auch in der schweizerischen Bundesverfassung festgeschrieben. Im Positionspapier formuliert Caritas Schweiz Vorschläge zur Verteidigung des Rechts auf Familienleben, das ein fundamentales Bedürfnis darstellt.

Das Schweizer Recht darf keine Gruppen von Menschen benachteiligen, besonders jene nicht, die ohnehin schon in schwierigen Situationen leben. So wäre aus Sicht der Caritas zum Beispiel der Schritt, unbegleiteten Kinderflüchtlingen den Familiennachzug zu gewähren, sinnbildlich für ein Umdenken bei der Politik des Familiennachzugs.

Das Caritas-Positionspapier zur Diskussion um den Familiennachzug "Dem Recht auf Familienleben Nachachtung verschaffen" kann heruntergeladen werden unter: www.caritas.ch/positionspapiere

Kontakt:

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Marianne Hochuli, Leiterin Bereich
Grundlagen, unter
Tel. 041 419 23 20 oder mhochuli@caritas.ch zur Verfügung.

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