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Alkoholtest in Frankreich ab dem 1. Juli 2012 obligatorisch

Bern (ots)

Vom kommenden 1. Juli an müssen alle Fahrzeuge in Frankreich einen gültigen Alkoholtest mitführen. Vom 1. November an wird ein allfälliges Versäumnis mit 11 EUR gebüsst; dies gilt auch für Automobilisten aus der Schweiz.

Bei Fahrten nach und in Frankreich muss demnächst ein Alkoholtestgerät mitgeführt werden. Das entsprechende Gesetz gilt auch für ausländische Fahrzeuge. So müssen auch Schweizer Auto- und Motorradfahrer ein entsprechendes Gerät mitführen, wollen Sie nach dem 1. November 2012 nicht mir 11 EUR gebüsst werden. Zu beachten ist zudem, dass die Geräte den französischen (NF) oder europäischen Normen genügen müssen.

Unzuverlässige Geräte Wegwerf-Alkoholtestgeräte sind unpraktisch und schwer lesbar und darüber hinaus auch noch wenig zuverlässig. Zu diesem Schluss kam jedenfalls ein Test, den das Magazin "Bon à Savoir" und die Sendung "On en parle" von Radio RTS 1 gemeinsam durchgeführt haben. Nur das Modell mit dem Label "NF" genügte den Anforderungen bezüglich Zuverlässigkeit und wird deshalb vom TCS empfohlen. Die übrigen zehn Modelle im Test erhielten das Prädikat "ungenügend" und sind deshalb nicht empfehlenswert.

Ratschläge des TCS Um eine Busse zu vermeiden, empfiehlt der TCS, in jedem Fahrzeug zwei Alkoholtestgeräte mitzuführen. Das Gesetz schreibt vor, dass ein unbenutzter Alkoholtest mitgeführt werden muss und es ist nicht nachweisbar, dass ein Alkoholtest gerade eben benutzt werden musste. Da die Gültigkeit der Geräte zeitlich begrenzt ist, müssen Automobilisten und Motorradfahrer auch das Verfalldatum beachten. Das Siegermodell des Geräte-Tests ist in der Schweiz bei fast allen Kontaktstellen der TCS-Sektionen für ein paar Franken erhältlich; es wird auch in Apotheken und in grossen Einkaufszentren angeboten. Eine Liste der Ausrüstungsgegenstände, die in verschiedenen Ländern mitzuführen sind sowie weitere Resie-Informationen können unter www.tourismustcs.ch abgerufen werden.

Diese Massnahme betrifft zwar Millionen von Verkehrsteilnehmern, bietet jedoch keinen konkret fassbaren Ansatz um das Problem von Alkohol am Steuer zu bekämpfen. Deshalb steht der TCS dieser Regelung skeptisch gegenüber. Lediglich Alkoholabstinenz bietet eine genügende Sicherheit, um fahrtüchtig unterwegs zu sein: "Wer fährt, trinkt nicht."

Kontakt:

Stephan Müller, Mediensprecher TCS, 058 827 34 41, 079 302 16 36,
stephan.mueller@tcs.ch

Die TCS-Bilder sind auf Flickr -
www.flickr.com/photos/touring_club/collections.
Die TCS-Videos sind auf Youtube - www.youtube.com/tcs.

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