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Umweltzonen: Unterschiedliche Regeln je nach Land und Stadt

Umweltzonen: Unterschiedliche Regeln je nach Land und Stadt
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Vernier/Ostermundigen (ots)

Zahlreiche Städte in Europa haben Beschränkungen für die Zufahrt mit Privatfahrzeugen ins Stadtzentrum eingeführt. Diese Regeln gelten auch für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Der TCS empfiehlt, sich in jedem Fall vorab zu informieren und die nötigen Vignetten oder Plaketten vor der Zufahrt zu verkehrsbeschränkten Zonen zu erwerben.

Nach der Sommerferienzeit brechen die Schweizerinnen und Schweizer im Herbst mit den sinkenden Temperaturen gern wieder zu Städtereisen auf. Viele besuchen für einen Kurzurlaub mit dem Privatfahrzeug die Nachbarländer. Bei den Reisevorbereitungen sollten sie sich unbedingt auch über die Verkehrsvorschriften für die Umweltzonen informieren, die in vielen europäischen Städten gelten.

Einheitliches System in Frankreich

In Frankreich sind derzeit in den Ballungsgebieten von elf Städten Umweltzonen (ZFE) eingerichtet: Paris, Marseille und Aix-en-Provence, Lyon, Strassburg, Montpellier, Toulouse, Grenoble, Rouen, Saint-Étienne, Reims sowie Nizza und die Côte d'Azur. Weitere Städte planen die Einrichtung von ZFE in den kommenden Monaten und Jahren. Das "Crit'Air"-Zertifikat stuft Fahrzeuge je nach Schadstoffausstoss in eine von sechs Kategorien ein. Um die ZFE befahren zu dürfen, muss die entsprechende Vignette zwingend am Fahrzeug angebracht sein. Bei besonders starker Luftverschmutzung können auch andere Verkehrsvorschriften erlassen werden.

Drei Arten von Plaketten in Deutschland

Deutsche Umweltzonen dürfen ausschliesslich von schadstoffarmen Fahrzeugen mit Umweltplakette befahren werden. Die Plakette wird je nach Schadstoffausstoss eines Fahrzeugs für eine von drei Kategorien (rot, gelb und grün) vergeben. Die grüne Plakette ist in 48 Umweltzonen in Deutschland Pflicht. Mit der gelben Plakette kann nur noch eine einzige Zone befahren werden. Umweltzonen sind unter anderem in den Städten München, Stuttgart, Köln, Freiburg im Breisgau, Frankfurt, Berlin und Hamburg eingerichtet. Für Elektrofahrzeuge gelten die gleichen Vorschriften wie für alle anderen Fahrzeuge.

Verkehrsbeschränkte Zonen in Italien

In vielen italienischen Städten wurden "zone a traffico limitato" (ZTL) eingeführt, unter anderem in Bologna, Florenz, Genua, Mailand, Neapel, Pisa, Rom und Verona. Die Zonen sind unter Angabe des Typs (teilweise oder vollständige Einschränkung) und der Ausnahmen durch Verbotsschilder gekennzeichnet. Die Regeln unterscheiden sich stark von Region zu Region. Navigationssysteme weisen diese Zonen nicht immer aus. Wer mit dem Fahrzeug zu einem Hotel in einer ZTL anreisen möchte, sollte vorab Informationen zur Erteilung einer temporären Sondererlaubnis einholen.

Einschränkungen in drei belgischen Städten

In Belgien bestehen drei Umweltzonen (LEZ - Low Emission Zone): in Antwerpen, Gent und in der Region Brüssel mit 19 Gemeinden, die täglich 24 Stunden gelten. Die Kontrolle erfolgt mithilfe von Kameras, welche die Nummernschilder scannen. Jedes Fahrzeug muss obligatorisch online registriert werden. Das gilt auch für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden. Fahrzeuge, die den Kriterien für die Zufahrt nicht entsprechen, können die LEZ mit einem Tagespass befahren (35 Euro pro Tag).

"Milieuzone" in den Niederlanden

15 Gemeinden in den Niederlanden haben Umweltzonen eingeführt, in denen keine Dieselfahrzeuge erlaubt sind. Diese Zonen sind durch Schilder mit der Aufschrift "Milieuzone" gekennzeichnet. Bei Fahrzeugen, die in diese Zonen einfahren, werden zwecks Kontrolle die Nummernschilder erfasst. Ist ein einfahrendes Fahrzeug nicht zur Zufahrt berechtigt, wird eine Geldbusse verhängt. Das gilt auch für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden.

Seit diesem Jahr: Barcelona und Madrid

In Spanien müssen Städte ab 50'000 Einwohnern seit 2023 schrittweise Umweltzonen einführen. Manche Städte, darunter Barcelona und Madrid, haben das bereits getan.

Keine Umweltzonen in Österreich

In Österreich gelten Beschränkungen für Lieferfahrzeuge. Für Privatfahrzeuge gelten im östlichen Nachbarland derzeit keine Beschränkungen in Form von Umweltzonen. Zur Verbesserung der Luftqualität können auf bestimmten Autobahnabschnitten jedoch Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten.

Detaillierte Informationen auf der TCS-Website

Eine spezielle Seite auf der TCS-Website informiert zu allen geltenden Regelungen und Beschränkungen in den einzelnen europäischen Ländern. Diese Seite kann hier aufgerufen werden.

Empfehlungen des TCS

  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt zu den Beschränkungen in den Ländern und Städten, die Sie besuchen möchten.
  • Überprüfen Sie die Vorschriften für die Zufahrt zu Umweltzonen auf der Seite " Umweltzonen in Europa" der TCS-Website.
  • Für Motorräder können abweichende Vorschriften für die Zufahrt zu Städten gelten.
  • Für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen gelten dieselben Beschränkungen wie für leichte Motorfahrzeuge.
  • Bestellen Sie die nötigen Vignetten rechtzeitig im Voraus (mindestens 10 Tage vorher).
  • Informieren Sie sich bei einer Kontaktstelle des TCS zu den Beschränkungen und Bedingungen für den Vignettenkauf.
  • Bringen Sie die Vignette auf der Beifahrerseite unten rechts an der Windschutzscheibe an (bei Motorrädern für gute Sichtbarkeit vorn rechts an der Gabel, am Schutzblech oder an der Verkleidung).

Pressekontakt:

Vanessa Flack, Mediensprecherin TCS
Tel. 058 827 34 41 | vanessa.flack@tcs.ch
pressetcs.ch | flickr.com

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