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BFS: Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz

(ots)

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz Verzeigungen hauptsächlich wegen Cannabiskonsums

Der Grossteil der polizeilichen Verzeigungen aufgrund des 
Betäubungsmittelgesetzes betrifft ausschliesslich den Konsum von 
Betäubungsmitteln, und zwar vor allem von Cannabis. Die Zahl dieser 
Verzeigungen hat im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich zugenommen, 
wobei von diesem Anstieg vor allem Minderjährige betroffen sind. Die 
Anzahl der Verzeigungen wegen des Konsums anderer Betäubungsmittel 
ist seit Mitte der 1990er-Jahre rückläufig. Soweit die wichtigsten 
Ergebnisse einer aktuellen Studie des Bundesamtes für Statistik 
(BFS). Die Zahl der Verzeigungen aufgrund des 
Betäubungsmittelgesetzes hat sich zwischen 1990 und 1994 mehr als 
verdoppelt. Sie ist von weniger als 20'000 (1990) auf über 40'000 
Fälle (1994) gestiegen. Seit 1997 bleibt sie mit rund 45'000 Fällen 
pro Jahr stabil. Mehr als vier von fünf Verzeigungen (82%) betreffen 
ausschliesslich den Konsum von Betäubungsmitteln, d.h. es ist dabei 
weder Handel noch Schmuggel im Spiel. 67% der Verzeigungen wegen 
Konsums von Betäubungsmitteln betreffen Cannabisprodukte, 22% 
Heroin, 17% Kokain und 6% andere Substanzen. Stetige Zunahme der 
Verzeigungen wegen Cannabiskonsums Die Zahl der Verzeigungen wegen 
Cannabiskonsums hat sich im vergangenen Jahrzehnt mehr als 
verdoppelt, und zwar von etwas mehr als 12'000 Fällen (1990) auf 
rund 30'000 Fälle (2001). Die durchschnittliche jährliche Steigerung 
betrug 8%. Die Verzeigungen wegen Handels mit Cannabisprodukten sind 
hingegen stabil geblieben (rund 2'400 Fälle pro Jahr). Anders das 
Bild bei den übrigen Betäubungsmitteln: Hier hat sich die Tendenz 
bei den Verzeigungen wegen Konsums oder Handels in den 1990er-Jahren 
umgekehrt. Im Falle des Heroins und der anderen Opiate erhöhte sich 
die Zahl der Verzeigungen bis 1993 stark (27'000), um danach stetig 
zurückzugehen (2001: 12'000). Die Anzahl Verzeigungen im 
Zusammenhang mit Kokain und Crack erreichte 1998/99 einen Höchstwert 
(14'000), während diejenige der übrigen Substanzen (Halluzinogene, 
Ecstasy usw.) 1996 ein Maximum (5000) verzeichnete. Fünfmal mehr 
Verzeigungen von Minderjährigen als vor 10 Jahren Die Zahl der 
Verzeigungen von Erwachsenen hat sich zwischen 1990 und 1993 
verdoppelt und sich danach bei rund 40'000 Fällen pro Jahr 
stabilisiert. Die Zahl der Verzeigungen von Minderjährigen ist 
hingegen kontinuierlich angewachsen; sie hat von 1250 Fällen (1990) 
auf 6150 Fälle (2001) zugenommen. Rund 90% dieser 6150 Fälle 
betreffen lediglich den Konsum von Betäubungsmitteln, und davon 
haben 83% den Konsum von Cannabis zum Gegenstand. Verzeigungsraten 
von Kanton zu Kanton sehr verschieden Für die ganze Schweiz beläuft 
sich die mittlere jährliche Verzeigungsrate auf etwas mehr als 6 
Verzeigungen pro 1000 Einwohner. Diese Rate variiert stark von 
Kanton zu Kanton. In der Regel ist sie in den Kantonen mit grossen 
urbanen Zentren höher. Die höchste Verzeigungsrate findet sich im 
Kanton Waadt, der über 10 Verzeigungen pro 1000 Einwohner aufweist, 
gefolgt vom Kanton Zürich mit einer Rate von knapp unter 9 von 1000 
Einwohnern. Die tiefsten Raten wurden aus den Kantonen Zug, 
Basel-Landschaft und Uri gemeldet, die alle weniger als 2 
Verzeigungen pro 1000 Einwohner ausweisen. Mehrheit der 
Verurteilungen ohne weitere Verstösse gegen andere Gesetze Mehr als 
die Hälfte (52%) der im Zentralstrafregister eingetragenen 
Strafurteile wegen Konsums oder Handels mit Betäubungsmitteln 
erwähnen keine weiteren Verstösse gegen andere Gesetze. Am 
häufigsten wird Diebstahl in Kombination mit einem Verstoss gegen 
das Betäubungsmittelgesetz geahndet. Der Anteil der Verurteilungen 
wegen eines Betäubungsmitteldelikts plus Diebstahl ist seit 1990 
ständig rückläufig; im Jahr 2000 machte er noch 27% der 
Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz 
aus. Gewaltdelikte in Kombination mit Betäubungsmitteldelikten 
machen hingegen lediglich 6% dieser Verurteilungen aus. Mehr als die 
Hälfte der Verurteilten erneut für Drogenstraftaten sanktioniert 
Mehr als die Hälfte (57%) der wegen eines Verstosses gegen das 
Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verurteilten Personen werden 
in den 10 Jahren nach der Verurteilung erneut verurteilt. Die Hälfte 
dieser Wiederverurteilungen erfolgt weniger als zwei Jahre nach der 
ersten Verurteilung, und zwar meistens wiederum wegen eines 
Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dies gibt zur Vermutung 
Anlass, dass die strafrechtlichen Verurteilungen nur wenig Einfluss 
auf das Verhalten der drogenabhängigen Personen haben. Zwei von drei 
Verzeigten schweizerischer Nationalität 2001 wurden rund zwei 
Drittel (62%) aller Verzeigungen aufgrund des 
Betäubungsmittelgesetzes gegen Personen schweizerischer Nationalität 
ausgesprochen. Dieser Anteil ist im vergangenen Jahrzehnt äusserst 
stabil geblieben; er variiert jedoch je nach Art der Verstosses: So 
belief sich der Anteil der Schweizerinnen und Schweizer auf 66% 
ausschliesslich beim Konsum von Betäubungsmitteln, auf 51% beim 
Konsum und Handel und auf 23% ausschliesslich beim Handel.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Informationsdienst
Auskunft:
Verzeigungen und strafrechtliche Verurteilungen
Steve Vaucher Ducommun, BFS, Tel. 032 713 69 61
Jugendstrafurteile:
Renate Storz, BFS, Tel. 032 713 61 85
Publikationsbestellungen: Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail:  order@bfs.admin.ch
Neuerscheinungen:
BFS, Drogen und Strafrecht. Verzeigungen und Verurteilungen wegen 
Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz, 1990 bis 2001. 
Neuchâtel 2003. Bestellnr.: 132-0100, Preis: Fr. 9.-
BFS aktuell, Statistik der Jugendstrafurteile, 2001. Stand der 
Datenbank am 30. August 2002. Neuchâtel 2003. Bestellnr.: 367-0101 
(Aktualisierte Daten (2002) auf der Homepage des BFS)
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
Jugendstrafurteile: 
http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber19/jusus/dtfr19_jusus.htm
13.01.2004

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