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BFS: 5 Jahre Jugendstrafurteilsstatistik (1999-2003)

(ots)

5 Jahre Jugendstrafurteilsstatistik (1999-2003)

Jugendkriminalität: Konsum von Betäubungsmitteln und Diebstahl 
überwiegen weiterhin
Wenn Minderjährige (von 7 bis unter 18 Jahre) verurteilt werden, so 
geschieht dies mehrheitlich wegen Konsums von Betäubungsmitteln oder 
Diebstahl. 13 Prozent der Urteile umfassen ein im strafrechtlichen 
Sinne oft weniger gravierendes Gewaltdelikt. Während der Anteil der 
Urteile wegen Diebstahls in den letzten drei Jahren stabil geblieben 
ist, hat sich jener der Urteile wegen Konsums von Betäubungsmitteln 
2003 verringert. Straftätige Minderjährige werden oft mit einer 
Arbeitsleistung, einem Verweis oder einer unbedingten Busse 
bestraft. Soweit einige wichtige Ergebnisse der 
Jugendstrafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS). Die 
Zahl der von Jugendanwaltschaften und -gerichten sowie von 
kantonalen Stellen ausgesprochenen Urteile ist seit Beginn dieser 
Statistik im Jahr 1999 (12'300 Urteile) gestiegen. 2003 belief sie 
sich auf 13'500 Fälle (+9,8% gegenüber 1999). Geahndet werden nach 
wie vor hauptsächlich Vermögensdelikte (44%), darunter rund 65 
Prozent Diebstähle und 34 Prozent Sachbeschädigungen. Es folgen die 
Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (36%). 88 Prozent dieser 
Verstösse betreffen den Konsum von Betäubungsmitteln. Seit 1999 ist 
der Anteil der Gewaltdelikte an den Jugendstrafurteilen von 10 auf 
13 Prozent gestiegen. Die Zahl der Urteile wegen Gewaltdelikten hat 
von 1237 (1999) auf 1729 (2003) zugenommen (+40%). Rund 80 Prozent 
dieses Anstiegs beruhen auf einer Zunahme der Anzahl einfacher 
Körperverletzungen, Tätlichkeiten und Drohungen. Daraus lässt sich 
schliessen, dass die Jugenddelinquenz nach wie vor durch leichtere 
Straftaten dominiert wird. Schwerste Straftaten sind eine 
Seltenheit. Es handelt sich um jährlich rund 120 Fälle, die Hälfte 
davon Brandstiftung. Die Mehrheit der verurteilten Minderjährigen 
sind männliche Jugendliche 2003 betrafen 80 Prozent der 
Jugendstrafurteile Jugendliche (15 bis und mit 17 Jahre; 10'715 
Personen). 82 Prozent (11'062) der verurteilten Minderjährigen waren 
männlichen Geschlechts. Von 1999 bis 2003 ist die Zahl der Urteile 
gegen Kinder (7 bis und mit 14 Jahre) von 2988 auf 2768 gesunken, 
während jene gegen Jugendliche (15 bis und mit 17 Jahre) von 9348 
auf 10'715 gestiegen ist. Die Zahlen widerlegen somit die gängige 
Meinung, die straffälligen Minderjährigen würden immer jünger. 2003 
waren 61 Prozent (8283) der verurteilten Minderjährigen 
schweizerischer Nationalität. Ausländischer Nationalität und in der 
Schweiz wohnhaft waren 32 Prozent (4304), und 4 Prozent (481) waren 
Asylsuchende. 3 Prozent (415) schliesslich waren nicht in der 
Schweiz wohnhaft. Diese Verteilung ist seit 1999 gleich geblieben. 
Gewaltdelikte in 13 Prozent der Jugendstrafurteile 2003 wurden 1729 
Jugendstrafurteile wegen Gewaltdelikten ausgesprochen. Dies sind 13 
Prozent aller Jugendstrafurteile. 58 Prozent der Urteile wegen 
Gewaltdelikten beinhalteten einfache Körperverletzungen und 
Tätlichkeiten. Seit 1999 ist die jährliche Zahl der Tätlichkeiten 
von 419 auf 548 gestiegen, jene der einfachen Körperverletzungen von 
288 auf 454. 2003 betrafen 78 Prozent (1350) der 1729 
Jugendstrafurteile wegen Gewaltdelikten Jugendliche (15 bis und mit 
17 Jahre). 89 Prozent (1546) der verurteilten Minderjährigen waren 
männlichen Geschlechts. Mehrheitlich Arbeitsleistungen und Verweise 
2003 wurde in 30 Prozent der Urteile (4061) eine Arbeitsleistung 
verordnet, in 27 Prozent (3626) ein Verweis und in 18 Prozent (2445) 
eine unbedingte Busse. In nur 6 Prozent (875) der Urteile wurde eine 
bedingte Einschliessung und in 2 Prozent (306) eine unbedingte 
Einschliessung ausgesprochen. Die Verteilung der Sanktionen hat sich 
in den vergangen fünf Jahren wenig verändert. Einzig die 
ausgesprochenen Verweise sind zurückgegangen (1999: 31%; 2003: 27%), 
während die Bussen leicht zugelegt haben (1999: 15%; 2003: 18%). Die 
seltenen Einschliessungen sind stabil geblieben.
Die Jugendstrafurteilsstatistik gibt Auskunft über Umfang, Struktur 
und Entwicklung der nach dem Jugendstrafrecht ausgesprochenen 
Strafurteile. Die Daten stammen von den Jugendgerichten und 
Jugendanwaltschaften, Schulkommissionen und Bezirksämtern. Dort 
werden die Informationen zu den verschiedenen Arten von Entscheiden, 
den genannten Straftaten und den verhängten Sanktionen erhoben. 
Aufgrund der Statistik können demografische Merkmale der 
verurteilten Personen (Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, 
Geburtsort) untersucht werden.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle
Auskunft:
Vanessa Robatti Mancini, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, 
Tel.: 032 713 69 59
Neuerscheinung:
BFS aktuell, Statistik der Jugendstrafurteile, 2003. Stand der 
Datenbank am 12.08.2004. Neuchâtel 2004. 
Bestellnummer: 367-0301. Preis: Gratis
Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail:  order@bfs.admin.ch
Weiterführende Informationen und Publikationen in elektronischer 
Form finden Sie auf der Homepage des BFS 
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