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Fürstentum Liechtenstein

Zusätzliche Vereinbarungen mit Schweizer Spitälern

Vaduz (ots)

Mit Spitälern der Kantone St. Gallen und Graubünden
bestehen seit vielen Jahren Vereinbarungen betreffend die Aufnahme
von liechtensteinischen Patientinnen und Patienten. Auch mit dem
Landeskrankenhaus Feldkirch und dem Landesnervenkrankenhaus Valduna
konnte im Jahre 1987 eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen
werden.
Die Regierung beauftragte im Jahre 1999 eine Arbeitsgruppe, die
bestehenden, langjährigen Verträge zu überprüfen und allfällige
Anpassungserfordernisse zu definieren. Im Rahmen dieses Auftrages
wurde festgestellt, dass für medizinische Leistungen, welche weder im
Landesspital noch in den übrigen Vertragsspitälern angeboten werden,
zusätzliche Verträge über die Aufnahme von liechtensteinischen
Patientinnen und Patienten abgeschlossen werden sollten. Dies
aufgrund des Umstandes, dass Patientinnen und Patienten aus
Liechtenstein in einem Nicht- Vertragsspital in der Schweiz mit dem
Status eines ausserhalb des Kantons bzw. im Ausland Versicherten
abgerechnet werden.
In einem ersten Schritt wurden Verhandlungen mit Kliniken in den
Bereichen Neuro- und Herzchirurgie, Neurorehabilitation,
Kardiorehabilitation, orthopädische Spezialleistungen sowie Rheuma-,
orthopädische und übrige Rehabilitation geführt.
Die Regierung konnte anlässlich ihrer Sitzung vom 26. Juni 2001
Vereinbarungen mit nachfolgenden Kliniken genehmigen, wobei es
gelungen ist, mit diesen Vertragseinrichtungen nicht nur eine
Vereinbarung über die Grundversicherung zu erreichen, sondern auch
gleichzeitig für die überobligatorische Versicherung (mit Ausnahme
der Hirslanden Holding):
  • Rehabilitationszentrum Seewis, Seewis (kardiale Rehabilitation)
  • Reha-Klinik Walenstadtberg, Knoblisbühl (Rehabilitation Neurologie und Innere Medizin)
  • Rheinburg-Klinik, Walzenhausen (neurorehabilitative und orthopädische/rheumatische Rehabilitation)
  • Herz- und Neuro-Zentrum Bodensee, Kreuzlingen (stationäre neurochirurgische Leistungen)
  • Herz- und Neuro-Zentrum Bodensee, Kreuzlingen (teilstationäre und stationäre kardiologische und herzchirurgische Versorgung)
  • Schulthess Klinik, Zürich (teilstationäre und stationäre orthopädische Chirurgie)
  • Hirslanden Holding (teilstationäre und stationäre kardiologische und herzchirurgische Versorgung)
Mit diesen Vereinbarungen kann Liechtenstein seiner Bevölkerung
die Gesundheitsversorgung in den Bereichen der Rehabilitation, der
orthopädischen Leistungen, der Kardiologie sowie der Herz- und
Neurochirurgie garantieren.
Hauptziel der künftigen Zusammenarbeit mit diesen
Leistungserbringern ist die langfristige Kostendämmung und die daraus
resultierende Stabilisierung der Prämien im Grundversicherungs- und
überobligatorischen Bereich.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax +423/236 64 60
Ressort: Gesundheit/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Ressort Gesundheit (+423/236 60 11)
Nr. 325

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