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Aufforderung zur Antragstellung auf Prämienverbilligung für das Jahr 2001

Vaduz (ots)

Mit Einführung des Hausarztsystems "Gesundheits-Netz
Liechtenstein (GNL)" ist die Möglichkeit zur Prämienverbilligung
geschaffen worden. Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen,
die im GNL versichert sind und deren Erwerb 45'000 Franken (für
alleinstehende Personen) bzw. 54'000 Franken (für Ehepaare) nicht
überschreitet. AHV- und IV-Rentner können von ihrer Rente einen
Freibetrag von 70 % abziehen. Für Kinder bis 16 Jahre kann keine
Prämienverbilligung geltend gemacht werden, da sie im
Gesundheits-Netz Liechtenstein prämienbefreit sind.
Die Berechnung der Prämienverbilligung für das Jahr 2001 erfolgt
aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung des Jahres 2000. Die
Beiträge der Prämienverbilligung richten sich nach der im
Landesdurchschnitt errechneten Prämie im Gesundheits-Netz
Liechtenstein.
Der Antrag muss bis zum 31. Oktober 2001 auf dem entsprechenden
Formular des Amtes für Volkswirtschaft (erhältlich dort oder bei den
Gemeindeverwaltungen) bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Es
muss pro Person ein Antrag ausgefüllt werden. Dem Antrag ist eine
Kopie des gültigen Versicherungsausweises der Krankenkasse
beizulegen. Da der Antrag jährlich zu stellen ist, müssen Personen,
welche für das vergangene Jahr bereits einen Antrag gestellt haben,
erneut einen solchen einreichen.
Bei Vorliegen der rechtskräftigen Steuerdaten 2000 leitet die
Gemeinde den Antrag zusammen mit der Erwerbsbescheinigung direkt an
das Amt für Volkswirtschaft weiter. Wird der Antrag erst nach Ablauf
des Jahres 2001 eingereicht, hat der Antragsteller auf dem Formular
zu begründen, weshalb er sein Gesuch verspätet einreicht.
Der Betrag wird jährlich rückwirkend am Ende des betreffenden
Kalenderjahres grundsätzlich direkt an den Versicherten ausbezahlt.
Dies bedeutet, dass die Prämienverbilligung für das Jahr 2001 ca. im
November/Dezember 2001 ausbezahlt wird.
Für weitere Auskünfte steht das Amt für Volkswirtschaft, Abteilung
Versicherung/Prämienverbilligung, Vaduz (Tel. 236 62 92; Fax 236 74
20; E-Mail:  Andrea.Schwald-Sohler@avw.llv.li) gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.

Nr.422

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