Gesetze gelten auch für die Medienkommission
Vaduz (ots)
Stellungnahme von Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck zum Vaterland-Artikel vom Samstag, 3. November 2001
Im November 1999 wurde vom Landtag das Medienförderungsgesetz verabschiedet, welches die Grundlage für die Arbeit der dazugehörigen Medienkommission bildet. Auch die Entschädigung von Kommissionen ist per Gesetz geregelt. An dieser Tatsache ändert sich auch in Zukunft nichts, obwohl die Medienkommission, an erster Stelle deren Präsident, Roman Banzer, immer wieder mit überhöhten Entschädigungsforderungen Druck auf die Regierung ausübt. Die Regierung kann sich nur innerhalb der geltenden Gesetze und Verordnungen bewegen. Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlungsgebot geniessen bei der Regierung oberste Priorität; an diesem Grundsatz hält sie fest. Als Ressortinhaberin hätte ich es vorgezogen, mit der Medienkommission eine interne und einvernehmliche Lösung zu finden. Nachdem es nun sowohl der Präsident, Roman Banzer, als auch Kommissionsmitglied Sigvard Wohlwend offensichtlich vorziehen, in der Presse die für alle beteiligten unbefriedigende Situation der Medienkommission auszutragen, sehe ich mich zu einer öffentlichen Stellungnahme veranlasst. Die Regierung will eine funktionierende Medienkommission, die auf der Basis des Medienförderungsgesetzes arbeitet und konstruktiv mitdenkt. Klare gesetzliche Vorgaben
In erster Linie gilt es jedoch einmal klarzustellen, dass die Medienkommission in der heutigen personellen Zusammensetzung unter der Regierung Frick installiert wurde. Die Bestellung erfolgte im Landtag vom März 2000 aufgrund klar definierter gesetzlicher Vorgaben: Die Entschädigung der Mitglieder basiert auf dem Gesetz betreffend die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe, der Kommissionen und der Organe von Anstalten und Stiftungen des Staates. Für ausländische Kommissionsmitglieder können laut Gesetz abweichende Entschädigungen festgelegt werden. Bis anhin erfolgte dies nur einmal, nämlich bei der Bankenkommission. Alle anderen Kommissionen - es sind gemäss Staatskalender deren 57, wohlgemerkt ohne weitere Arbeitsgruppen und Stiftungen, die im gleichen Ausmass tätig sind - werden analog zur Medienkommission entschädigt. Massive Forderungen
Bald nach Amtsübernahme wurde meinerseits ein konstruktives Gespräch mit den Kommissionsmitgliedern zum Zweck einer einvernehmlichen Lösung und im Hinblick auf eine gute Zusammenarbeit auf den 7. Mai 2001 anberaumt. Keines der ausländischen Mitglieder befand es für nötig, an dieser Sitzung teilzunehmen. Vielmehr beschränkten sich der Präsident, Roman Banzer sowie Kommissionsmitglied Sigvard Wohlwend, anlässlich des Gespräches auf die immer wiederkehrende Feststellung, dass die Kommission nicht gewillt und bereit sei, zu den gegebenen Konditionen weiterzuarbeiten. Als für die Medienkommission zuständiges Regierungsmitglied führte ich klar aus, dass sich dieses Verhalten der Kommission - nämlich die Nichtbehandlung der Anträge und Beschwerden, die der Gesetzgeber dieser Kommission eigens übertrug - nachteilig auf die Antragsteller auswirke. Schon mein Ressortvorgänger Norbert Marxer konnte mit der Kommission keine einvernehmliche Regelung erzielen. Norbert Marxer schlug bereits im Sommer 2000 eine Gleichstellung mit der Bankenkommission vor. Aus diesem Grund wiederholte ich anlässlich der Sitzung dieses Angebot; die Medienkommission nahm dazu nie Stellung. Ferner betonte ich gegenüber der Kommission, dass die immer wiederkehrenden Forderungen den Beigeschmack einer Erpressung hinterlassen. Die Forderungen der Medienkommission gehen aber noch weiter: Einerseits verlangt der Medienkommissionspräsident Roman Banzer neben dem bereits gewährten höchstmöglichen Präsidentenhonorar Nachtragskredite für Sachbearbeitung, Sekretariat und Assistenz in überzogenem Ausmass. Andererseits möchte der Präsident, dass die Regierung darüber hinaus einen zusätzlichen Nachtragskredit für den Zuzug weiterer externer Berater spricht. Diese Forderungen wurden für das Jahr 2001 deutlich formuliert. Im Budget für das Jahr 2002 fallen diese Positionen nochmals höher aus. Auf Antrag des Präsidenten soll zudem für die ausländischen Mitglieder der Medienkommission die Entschädigung rückwirkend auf den 1. Januar 2001 massiv erhöht werden. Die Forderung des Präsidenten für diese Entschädigung geht - je nach Anzahl der Kommissionssitzungen - weit über das hinaus, was die Bankenkommission für ihre wertvolle Arbeit in Anspruch nimmt. Es drängt sich die Frage auf, ob diese gewünschte Sonderbehandlung einerseits gerechtfertigt, andererseits im Sinne des Gesetzgebers ist. Und nur am Rande erwähnt: Es handelt sich hierbei genau um jene Anträge der Medienkommission, deren Nichtentscheidung scheinbar die Funktionsfähigkeit der Medienkommission behindern. Agieren ohne Konzept?
Als bestes Beispiel dafür, was sich die Kommission unter «Geschäftsführung» vorzustellen scheint, lässt sich bei der Budgetierung für das Jahr 2002 anführen: Die Kommission verlangt unter anderem von der Regierung die Budgetierung von 150'000 Franken für «weitere Veranstaltungen und Massnahmen». Trotz mehrmaligem Nachfragen seitens des Ressorts und seitens der Finanzkontrolle konnte weder eine Begründung, noch ein Konzept für diesen Budgetposten geliefert werden. Demgegenüber macht aber der Präsident, Roman Banzer, auf Anfrage für die Erstellung des Budgets den Aufwand von 24 Arbeitsstunden und für die Erstellung eines viertelseitigen Jahresberichtes den Aufwand von 16 Stunden geltend. Verantwortung wahrnehmen
Tatsache ist ferner, dass die Medienkommission aufgrund dreier Austritte und einer angeblichen «Sistierung» handlungsunfähig ist. Die Austritte von Frau Kühbacher-Schlapp und Herrn Sele sind nicht auf eine mangelhafte finanzielle Entschädigung zurückzuführen. Herr Schanne ist das einzige austretende Kommissionsmitglied, welches mangelhafte Entschädigung in der Begründung aufführt. Aus dem «Liechtensteiner Vaterland» konnte zudem in Erfahrung gebracht werden, dass Herr Hagen seine Arbeit «sistiert» habe. Der Präsident der Medienkommission, Roman Banzer wollte dies noch am vergangenen Freitag - trotz zweimaliger Nachfrage - nicht offiziell bestätigen. Auch dies widerspiegelt die Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Regierung seitens der Kommissionsführung. Die Regierung ist sich sehr wohl bewusst, dass zum Aufbau einer handlungsfähigen und unabhängigen Medienkommission Handlungsbedarf besteht. Die Regierung wird ihre Verantwortung zur Gewährleistung dieses Auftrages wahrnehmen. Bei der Installation dieser handlungsfähigen Kommission wird zudem auch die Frage der Mitgliederentschädigung geklärt sein; sie wird auch in Zukunft dem Gebot der Gleichbehandlung sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
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