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Österreich und Liechtenstein im Kampf gegen den Terrorismus

Vaduz (ots)

Liechtensteinische Justizministerin Kieber-Beck zu  Gedankenaustausch
in Wien
«Wir müssen alles in unserer Macht stehende tun, um
die Finanzierungsquellen des Terrorismus auszutrocknen», unterstrich
die liechtensteinische Justizministerin Rita Kieber-Beck gegenüber
ihrem österreichischen Amtskollegen, Bundesminister Dieter
Böhmdorfer, anlässlich ihres offiziellen Besuches in Wien am 28. und
29. November 2001. Kieber-Beck war begleitet von der
stellvertretenden Leiterin des Rechtsdienstes, Marion Frick-
Tabarelli, sowie dem Leitenden Staatsanwalt, Robert Wallner.
Bei den Arbeitsgesprächen wurden verschiedenste Aspekte der
Terrorismusbekämpfung die neue EU-Geldwäsche-Richtlinie und Fragen
des Bankgeheimnisses erörtert. «In Liechtenstein gibt es kein
Bankgeheimnis bei Geldwäsche und Terrorismus und hat es auch in der
Vergangenheit nicht gegeben», betonte Kieber-Beck.
Liechtenstein hat in den letzten Jahren, insbesondere auch nach den
Terroranschlägen am 11. September in den USA, grosse Anstrengungen
unternommen, um das Gesetzeswerk im Finanzplatzbereich den
veränderten Verhältnissen anzupassen und mehr Transparenz zu
gewährleisten. Die Reform des liechtensteinischen Rechtshilfegesetzes
vor einem Jahr hat wesentlich zur effizienteren Abwicklung von
ausländischen Rechtshilfegesuchen geführt.
Der zweitägige offizielle Besuch diente auch dem
Informationsaustausch und Vergleich über die Voraussetzungen für
Firmengründungen und Bankkontoeröffnungen sowie damit in Zusammenhang
stehende Identifikationspflichten in beiden Ländern.
Liechtenstein, das das österreichische Allgemeine Bürgerliche
Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung
übernommen hat, besitzt nur ein Untersuchungsgefängnis aber keine
eigene Strafvollzugsanstalt. Auf Grund eines bilateralen Vertrages
werden seit 1982 Liechtensteinische Häftlinge in österreichischen
Haftanstalten untergebracht. Kieber-Beck dankte für die
ausgezeichnete und für Liechtenstein äusserst hilfreiche
Zusammenarbeit im Strafvollzug.
Die Vertretungsbefugnis österreichischer Anwälte vor
liechtensteinischen Gerichten und die Stellung der Anwälte,
insbesondere im Rahmen des Sorgfaltspflichtgesetzes und vor dem
Hintergrund der Neuerungen in den EU-Geldwäscherichtlinien, war
ebenso ein Thema wie allgemeine Fragen des Bankgeheimnisses.

Kontakt:

Gerlinde Manz-Christ, Stabsstelle Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +423 236 61 80

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 607

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