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Abschluss-Evaluation bei der Liechtensteinischen Landespolizei

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Januar
2002 beschlossen, bei der Liechtensteinischen Landespolizei eine
Untersuchung durchführen zu lassen. Mit dieser abschliessenden
Evaluation werden zwei Zielsetzungen verfolgt. Einerseits wurde im
Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission betreffend die
Liechtensteinische Landespolizei vom 29. August 2001 unter anderem
festgehalten, dass eine formelle Beurteilung, ob die in den Jahren
1998/1999 durchgeführte Reorganisation im Hinblick auf die
anvisierten Ziele erfolgreich war, immer noch ausstehend ist. Darüber
hinaus wurde in diesem Bericht auch deutlich, dass in Bezug auf die
Polizeiführung Evaluationsbedarf besteht. Andererseits möchte die
Regierung mit dieser Untersuchung aber auch feststellen, wie sich die
Landespolizei in den letzten beiden Jahren weiterentwickelt hat und
wie der aktuelle Stand im eingeleiteten Reform- und Strategieprozess
aussieht. Dieser Aspekt ist insbesondere im Hinblick auf die
zukünftigen Aufgabenstellungen und Herausforderungen, mit welcher die
Landespolizei konfrontiert sein wird, wichtig. In diesem Sinn ist die
von der Regierung beschlossene Evaluation als ein zentrales
Instrument der Qualitätssicherung für den zukünftigen
Entwicklungsprozess der Landespolizei und als wichtige
Begleitmassnahme für die vom Landtag am 13. Dezember 2001
verabschiedete Personalplanung für die Jahre 2002 - 2007 zu
verstehen.
Die Regierung hat an ihrer Sitzung 29. Januar 2002 auch
beschlossen, dass mit der Durchführung dieser Evaluation ein
international anerkanntes Expertenteam beauftragt wird. Der Regierung
hat bei der Auswahl und Zusammensetzung des Expertenteams besonderes
Augenmerk auf eine möglichst breite und hohe Qualifikation der
Experten gelegt. Anforderungen an die Experten waren unter anderem
grosse fachliche Kompetenz (langjährige Polizeierfahrung),
methodische Kompetenz, wissenschaftliche Kompetenz (Tätigkeit in
Forschung und Lehre bzw. in Aus- und Weiterbildung) und ein hohes
Mass an Sozialkompetenz.
Die Regierung ist der Überzeugung, mit dem Expertenteam Dr. iur.
Fritz Schaeren, Dipl. Ing. ETH Heinz A. Steffen und lic. iur. Felix
Birchler unter der Leitung von Dr. iur. Fritz Schaeren eine
Teamzusammensetzung gefunden zu haben, bei welcher alle Anforderungen
erfüllt sind. Dipl. Ing. ETH Heinz A. Steffen ist ehemaliger
Kommandant der Stadtpolizei Zürich und war bis zum 31. Dezember 2001
Direktor des schweizerischen Polizeiinstitutes in Neuenburg. Lic.
iur. Felix Birchler war ehemaliger Stabschef und
Kommandant-Stellvertreter der Stadtpolizei Zürich. Dr. iur. Fritz
Schaeren ist heute selbständiger Unternehmensberater und hat bereits
zahlreiche Beratungsmandate im Polizeiwesen betreut. Das Expertenteam
wird die Arbeit anfangs Februar 2002 aufnehmen und der Regierung bis
Mitte dieses Jahres einen entsprechenden Bericht vorlegen.
Die Abschluss-Evaluation ist Teil eines Massnahmenpaktes, auf
welches von Innenminister Alois Ospelt im letzten Jahr bereits
mehrmals hingewiesen hat und mit welchem mittelfristig ein
substantieller Beitrag zur Stärkung der Landespolizei von innen
heraus und zur Verbesserung der inneren Sicherheit des Landes
geleistet wird. Erste umgesetzte Schritte in diesem Gesamtpaket waren
der Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Personalplanung
der Liechtensteinischen Landespolizei 2002 - 2007 und die Anpassung
des Polizeigesetzes vom 12. Dezember 2001 sowie die
Regierungserklärung zur Rehabilitierung des ehemaligen Führungskaders
vom 18. Dezember 2001. Als nächste Schritte sind die Verabschiedung
der Anpassung des Polizeigesetzes durch den Landtag sowie eine
Detaillierung des Aus- und Weiterbildungskonzeptes geplant.

Kontakt:

Ressort:
Inneres/Regierungsrat
Dr. Alois Ospelt

Sachbearbeitung:
Ressort Inneres
Tel. +423/236'60'74

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 53 2002/317-2100

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