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Gesetz über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz

Vaduz (ots)

Die Verbraucher bestellen immer häufiger bestimmte
Güter oder Dienstleistungen von zu Hause aus beim Lieferanten. Dafür
stehen sowohl traditionelle Vertriebsmethoden, wie Katalog- oder
Versandhandel, als auch moderne Formen wie E-Mail-Verkauf,
Internetvertrieb, Teleshopping oder Ähnliches zur Verfügung. Die
Verwendung der neuen Vertriebstechniken birgt für den Verbraucher
gewisse Gefahren. Um diesen Gefahren zu begegnen, hat die Regierung
die Schaffung eines Gesetztes über den Verbraucherschutz bei
Vertragsabschlüssen im Fernabsatz beschlossen und einen
entsprechenden Bericht und Antrag an den Landtag verabschiedet.
Durch die immer weiter fortschreitende Entwicklung neuer
Technologien wird es den Verbrauchern ermöglicht, sich einen besseren
Überblick über das sich stetig ausweitende Angebot an Waren und
Dienstleistungen zu verschaffen und durch zahlreich neue
Kommunikationsmöglichkeiten, worin das Merkmal von
Vertragsabschlüssen im Fernabsatz besteht, wie zum Beispiel
Videotext, elektronische Post, Telefax, Teleshopping oder über das
Internet, seine Bestellungen zu tätigen.
«Die Verwendung dieser neuen Vertriebstechniken birgt für den
Verbraucher jedoch auch gewissen Gefahren, welchen durch die
Schaffung dieses Gesetzes begegnet werden soll», erklärte
Regierungsrat Hansjörg Frick. «So darf unter anderem durch die
Verwendung dieser neuen Vertriebstechniken die Information des
Verbrauchers nicht eingeschränkt werden, und es ist dem Verbraucher
ein Widerrufsrecht zuzugestehen. Ferner ist eine Frist für die
Erfüllung des Vertrages vorzusehen», so Regierungsrat Hansjörg Frick
weiter. «Die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt
ohne vorherige Bestellung oder ohne ausdrückliches Einverständnis des
Verbrauchers ist unzulässig.» Ferner sollen geeignete Massnahmen
getroffen werden, um den Verbraucher, der keine Kontaktaufnahme über
die bereits erwähnten Kommunikationsmittel wünscht, auf wirksame Art
und Weise vor derartigen Kontakten zu schützen.

Kontakt:

Ressort:
Wirtschaft/Regierungsrat
Hansjörg Frick

Sachbearbeitung:
Amt für Volkswirtschaft
Tel. +423/236 68 71

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 54 1999/3048-7511

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