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Vernehmlassungsentwurf zur Schaffung eines Gasmarktgesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Februar
2002 einen Entwurf betreffend die Schaffung eines Gasmarktgesetzes
verabschiedet und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 5.
April 2002 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an
der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den
Vernehmlassungsbericht ab 13. Februar 2002 bei der Regierungskanzlei
beziehen. Die Vorlage zum Gasmarktgesetz folgt den Bedingungen der
Rechtsumsetzungspflicht der Vertragsstaaten des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum, entsprechend den Vorgaben der
Richtlinie 98/30 (EG) vom 22. Juni 1998 betreffend gemeinsame
Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt. Der Landtag hat am 13.
Dezember 2001 dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur
Übernahme der Richtlinie 98/30/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 22. Juni 1998 betreffend gemeinsame Vorschriften für den
Erdgasbinnenmarkt zugestimmt.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird im Sinne der Richtlinie
die Liberalisierung des liechtensteinischen Erdgasmarktes angestrebt.
Die Vorschriften betreffen die Fernleitung, die Verteilung, die
Lieferung und die Speicherung von Erdgas. Insbesondere wird die
Organisation des Erdgassektors, auch in Bezug auf verflüssigtes
Erdgas (LNG), der Marktzugang sowie der Betrieb der Netze geregelt.
Die wesentlichen Elemente dieses Entwurfs sind der Netzzugang für
Dritte, der Marktöffnungsgrad und die buchhalterische Entflechtung
der verschiedenen Aktivitäten im Gasbereich («unbundling»). Ein
weiterer Teil des Entwurfs, der sich mit dem technischen Betrieb des
Netzes und den damit zusammenhängenden Pflichten des Netzbetreibers
befasst, beinhaltet einen Auftrag zur Führung des Betriebes nach dem
Muster eines öffentlich- rechtlichen Versorgungswerkes. Oberstes
Gebot - für das Fernleitungsnetz ebenso wie für das Verteilnetz - ist
die Versorgungssicherheit, jedenfalls soweit es die technischen
Mittel (Netzqualität) und die betriebliche Organisation (Management)
des Netzbetreibers betrifft. Auch die in der Vorlage verankerte
Verpflichtung des Betreibers des Verteilnetzes zum fortwährenden
Ausbau lässt sich unter den Begriff der Versorgungssicherheit
subsumieren. Abgesehen von den zugelassenen Kunden, welche ihren
Lieferanten frei wählen können, bleibt die Liechtensteinische
Gasversorgung (LGV) wie bisher Versorger für den Grossteil der
heutigen Gasverbraucher. Für die meisten Kunden ändert sich somit
vorerst nichts.

Kontakt:

Ressort:
Wirtschaft/Regierungsrat
Hansjörg Frick

Sachbearbeitung:
Ressort Wirtschaft
Tel. +423/236'60'74

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 64

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