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Ausserhäusliche Pflegeverhältnisse - Stellungnahme zum Jugendgesetz

Vaduz (ots)

Die Regierung hat eine Stellungnahme zu den bei der
ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Jugendgesetzes
aufgeworfenen Fragen zuhanden des Landtags verabschiedet. Die
Gesetzesvorlage befasst sich mit den ausserhäuslichen
Pflegeverhältnissen und regelt die Meldepflicht und die
Beaufsichtigung von privaten Pflegeverhältnissen und
Pflegeeinrichtungen.
Bei der Diskussion im Landtag wurde die Auffassung vertreten, dass
im Gesetz klarer umschrieben sein muss wann eine Meldepflicht
besteht, unter welchen Voraussetzungen Kinder gepflegt werden dürfen,
welche Massnahmen ergriffen werden können und welche Kompetenzen dem
Amt für Soziale Dienste zugedacht sind.
Die Regierung hat in ihrem Bericht diesen Bedenken Rechnung
getragen und in der Gesetzesvorlage Bestimmungen aufgenommen, welche
die Bewilligungspflicht, die Voraussetzungen für die Erteilung einer
Bewilligung, die Aufsicht sowie die Massnahmen bei mangelhafter
Betreuung regeln.
Ebenfalls zu Diskussionen im Landtag führte die Frage, welche
Pflegeverhältnisse durch Privatpersonen dem Gesetz unterworfen werden
sollen. Um den Bereich der Nachbarschafts- und Freundschaftshilfe vom
Geltungsbereich auszunehmen wird neu Vorgeschlagen, nur private
Pflegeverhältnisse dem Gesetz zu unterstellen, welche entgeltlich
sind und sich über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten erstrecken
und bei denen die monatliche Pflegedauer mindestens 40 Stunden
beträgt. Zudem ist in der Gesetzesvorlage bei privaten
Pflegeverhältnissen anstelle einer Meldepflicht eine
Bewilligungspflicht vorgesehen.

Kontakt:

Ressort: Familie und Gleichberechtigung/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Amt für Soziale Dienste, Tel. +423/236'72'43

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li

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