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Schaffung eines 3. Senates beim Obergericht

Vaduz (ots)

Um die Arbeitsbelastung der bestehenden zwei Senate
beim Obergericht auf ein erträgliches Mass zu reduzieren, soll ein
dritter Senat geschaffen werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage
wurde im Landtag am 13. Dezember 2001 in erster Lesung behandelt. Die
Regierung hat nun zu den aufgeworfenen Fragen Stellung genommen.
Die von der Regierung im Rahmen dieser Abänderung des
Gerichtsorganisationsgesetzes ebenfalls vorgeschlagene Lösung, wonach
die Mitglieder eines Senates auch Ersatzrichter in den anderen
Senaten sind, basiert auf einem Vorschlag des Obergerichtes, welches
im Rahmen der Vernehmlassung darauf hingewiesen hat, dass immer
wieder einzelne Senatsmitglieder vorübergehend verhindert und über
einen längeren Zeitraum infolge Krankheit oder Landesabwesenheit
nicht zur Verfügung stehen. Ohne diese im Gesetzesentwurf vorgesehene
Lösung müssten in Fällen, wenn der Senat nicht vollständig besetzt
werden kann, durch den Landtag jeweils ein oder mehrere
Ad-hoc-Richter gewählt und durch den Landesfürsten ernannt werden.
Dies kann zu Verzögerungen führen, die gerade bei dringlichen
Strafsachen nicht passieren dürfen. Den im Landtag geäusserten
Bedenken Rechnung tragend sollen Mitglieder aus anderen Senaten nur
in Ausnahmefällen beigezogen werden, wenn der Senat wegen
Befangenheit oder Abwesenheit einzelner Mitglieder nicht mit eigenen
Richtern oder Ersatzrichtern besetzt werden kann. Die Regierung hat
den Gesetzesvorschlag in diesem Sinne ergänzt.
Die Amtsdauer der einzelnen Gerichte wurde im Sinne der Anregungen
anlässlich der ersten Lesung präziser definiert. Die Amtsdauer
beginnt künftig für den Obersten Gerichtshof, das Obergericht, das
Jugendgericht, das Kriminal- und Schöffengericht am 1. Januar jenes
Jahres, welches der abgelaufenen Amtsdauer folgt und endet am 31.
Dezember des vierten Jahres.
Durch die Schaffung eines dritten Senates ergeben sich gegenüber
der heutigen Regelung Mehrkosten in Höhe von 175'000 Franken.

Kontakt:

Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Regierungssekretär, Tel. +423/236'60'06

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 145 2002/487-1601

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